Das neue Staatsangehörigkeitsrecht: Reform 2024 und Änderungen 2025
Aktualisiert: 30. Oktober 2026
Seit dem 27. Juni 2024 gilt in Deutschland ein grundlegend reformiertes Staatsangehörigkeitsrecht: Einbürgerung nach fünf statt acht Jahren, Mehrstaatigkeit wird generell akzeptiert, dafür sind Lebensunterhalt und Bekenntnis strenger geregelt. 2025 hat der Gesetzgeber nachgesteuert: Die Einbürgerung nach drei Jahren wurde zum 30. Oktober 2025 wieder abgeschafft, und seit dem 24. Dezember 2025 gibt es eine zehnjährige Sperrfrist bei Täuschung. Hier findest du alle Änderungen kompakt und mit Daten (Stand 2026).
Der Weg zur Reform
Das „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts" (StARModG) wurde im Januar 2024 vom Bundestag beschlossen und am 22. März 2024 ausgefertigt. In Kraft trat es am 27. Juni 2024. Ziel war, Einbürgerung für gut integrierte Menschen schneller zu ermöglichen und gleichzeitig klarere Anforderungen an Integration und Verfassungstreue zu stellen. Den aktuellen Gesetzestext findest du auf gesetze-im-internet.de.
Die wichtigsten Änderungen von 2024
1. Fünf statt acht Jahre Aufenthalt
Die Mindestaufenthaltsdauer für die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG sank von acht auf fünf Jahre. Früher konnte man durch einen Integrationskurs auf sieben oder durch besondere Integrationsleistungen auf sechs Jahre verkürzen – diese Stufen gibt es nicht mehr. Mehr dazu unter Einbürgerung nach 5 Jahren.
2. Mehrstaatigkeit wird generell hingenommen
Das war die vielleicht größte Änderung: Wer sich einbürgern lässt, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht nicht mehr aufgeben. Umgekehrt verlieren Deutsche ihre Staatsangehörigkeit nicht mehr automatisch, wenn sie eine ausländische annehmen. Ob dein Herkunftsland die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt, ist allerdings eine Frage seines eigenen Rechts. Ausführlich: Doppelte Staatsbürgerschaft.
3. Geburtsortprinzip erweitert, Optionspflicht abgeschafft
Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren (früher acht) rechtmäßig hier lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Die frühere Pflicht, sich als junger Erwachsener zwischen den Staatsangehörigkeiten zu entscheiden, ist entfallen.
4. Strengere Regeln beim Lebensunterhalt
Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, kann in der Regel nicht mehr eingebürgert werden – auch dann nicht, wenn er den Leistungsbezug nicht selbst zu vertreten hat. Ausnahmen gibt es nur noch für eng umrissene Gruppen, etwa Vollzeitbeschäftigte, die in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate gearbeitet haben, und ihre Ehe- oder Lebenspartner mit minderjährigem Kind. Details: Lebensunterhalt bei der Einbürgerung.
5. Erweitertes Bekenntnis
Neben dem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung verlangt § 10 Abs. 1 Nr. 1a StAG nun ausdrücklich ein Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands für den Nationalsozialismus, insbesondere zum Schutz jüdischen Lebens, zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot eines Angriffskriegs. Antisemitisch, rassistisch oder sonst menschenverachtend motivierte Handlungen sind ausdrücklich mit der Menschenwürde unvereinbar. Mehr dazu: Bekenntnis zur FDGO.
6. Klare Ausschlussgründe
§ 11 StAG schließt die Einbürgerung aus, wenn jemand mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet ist oder durch sein Verhalten zeigt, dass er die Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet. Außerdem gilt die Bagatellgrenze für kleinere Strafen (§ 12a StAG) nicht mehr, wenn eine Tat antisemitisch, rassistisch oder menschenverachtend motiviert war.
7. Erleichterungen für die Gastarbeitergeneration
Menschen, die im Rahmen von Anwerbeabkommen bis 1974 in die Bundesrepublik oder als Vertragsarbeitnehmer bis 1990 in die DDR gekommen sind, müssen statt B1 nur mündliche Deutschkenntnisse für den Alltag nachweisen. Auch beim Lebensunterhalt gibt es für sie eine Ausnahme.
Was blieb gleich?
- Einbürgerungstest: 33 Fragen, 17 richtige zum Bestehen, 25 Euro Gebühr.
- Sprachniveau: In der Regel B1.
- Einbürgerungsgebühr: 255 Euro für Erwachsene, 51 Euro für miteingebürgerte Kinder ohne eigenes Einkommen (§ 38 StAG).
- Ehepartner Deutscher: Für sie gibt es weiter eine eigene Regelung in § 9 StAG.
Die Änderungen von 2025
Abschaffung der Einbürgerung nach drei Jahren (30. Oktober 2025)
Die Reform 2024 hatte in § 10 Abs. 3 StAG eine verkürzte Einbürgerung nach drei Jahren eingeführt, wenn jemand besondere Integrationsleistungen und Deutsch auf C1-Niveau nachweisen konnte. Die neue Bundesregierung wollte das rückgängig machen. Der Bundestag beschloss die Abschaffung am 8. Oktober 2025, das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2025 I Nr. 256) und trat am 30. Oktober 2025 in Kraft. Seitdem ist eine Einbürgerung nach § 10 StAG frühestens nach fünf Jahren möglich. Die übrigen Neuerungen von 2024, vor allem die Mehrstaatigkeit, blieben unberührt. Mehr unter Turbo-Einbürgerung: was gilt jetzt.
Zehnjährige Sperrfrist bei Täuschung (24. Dezember 2025)
Mit einem Gesetz vom Dezember 2025 wurde der neue § 35a StAG eingeführt, der seit dem 24. Dezember 2025 gilt. Er schließt eine Einbürgerung für zehn Jahre aus, wenn
- eine Einbürgerung unanfechtbar zurückgenommen wurde, oder
- die Einbürgerungsbehörde im Verfahren feststellt, dass jemand durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung gehandelt oder vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen gemacht oder benutzt hat.
Das zielt zum Beispiel auf gefälschte Sprachzertifikate oder falsche Angaben zum Einkommen. Für dich heißt das: Mach im Antrag vollständige und ehrliche Angaben, auch zu Vorstrafen und laufenden Verfahren im In- und Ausland.
Was bedeutet das alles für dich?
- Du lebst seit mindestens fünf Jahren in Deutschland: Prüfe die übrigen Voraussetzungen mit der Übersicht zu den Voraussetzungen und stell deinen Antrag.
- Du wolltest die Drei-Jahres-Regel nutzen: Plane jetzt mit fünf Jahren. Wenn du schon vor dem 30. Oktober 2025 einen Antrag gestellt hast, frag deine Behörde, wie mit ihm verfahren wird.
- Du hast deine Einbürgerung bisher wegen des Passverlusts aufgeschoben: Dieses Hindernis gibt es nach deutschem Recht nicht mehr.
Häufige Fragen
Seit wann gilt das neue Staatsangehörigkeitsrecht?
Die große Reform gilt seit dem 27. Juni 2024. Die Abschaffung der Einbürgerung nach drei Jahren gilt seit dem 30. Oktober 2025, die zehnjährige Sperrfrist bei Täuschung seit dem 24. Dezember 2025.
Ist die doppelte Staatsbürgerschaft 2025 wieder abgeschafft worden?
Nein. Die Änderung von 2025 betraf nur die verkürzte Einbürgerung nach drei Jahren; Mehrstaatigkeit wird weiterhin generell hingenommen.
Wie lange muss ich jetzt in Deutschland leben?
Im Regelfall fünf Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt. Kürzere Fristen gibt es etwa für Ehepartner Deutscher nach § 9 StAG.
Gilt das neue Recht auch für Anträge, die vor der Reform gestellt wurden?
Grundsätzlich entscheidet die Behörde nach der Rechtslage zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung; für einzelne Punkte gibt es Übergangsregeln, etwa in § 40a StAG beim Lebensunterhalt. Was in deinem Fall gilt, klärst du am besten mit deiner Einbürgerungsbehörde.
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Informativer Artikel. Civio ist nicht mit staatlichen Stellen verbunden; prüfe die aktuellen Anforderungen immer beim BAMF (bamf.de) und deiner Einbürgerungsbehörde.