Religionsfreiheit in Deutschland – wie Staat und Religion zusammenleben

In Deutschland darfst du glauben, was du willst – oder an gar nichts. Artikel 4 des Grundgesetzes schützt die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit für alle Menschen. Staat und Religionsgemeinschaften sind getrennt, arbeiten aber in einigen Bereichen zusammen, etwa beim Religionsunterricht und bei der Kirchensteuer. Dieses Modell nennt man „kooperative Trennung“.

Was Artikel 4 schützt

Artikel 4 GG garantiert:

Die ungestörte Religionsausübung wird ausdrücklich gewährleistet. Und: Niemand darf wegen seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden (Art. 3 Absatz 3). Im Test heißt das Prinzip religiöse Toleranz: Jeder kann glauben, was er möchte.

Grenzen der Religionsfreiheit

Auch die Religionsfreiheit gilt nicht schrankenlos. Sie endet dort, wo andere Verfassungswerte verletzt werden, etwa:

Ein Beispiel: Religiöse Gründe erlauben keine Mehrehe. In Deutschland darf man zur gleichen Zeit nur mit einer Person verheiratet sein. Wer mit mehreren Ehepartnern verheiratet ist, kann laut Staatsangehörigkeitsgesetz nicht eingebürgert werden.

Trennung von Staat und Kirche

In Deutschland gibt es keine Staatskirche. Das steht im Grundgesetz (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung). Der Staat muss sich gegenüber allen Religionen neutral verhalten. Im Test lautet die richtige Aussage: In Deutschland sind Staat und Religionsgemeinschaften voneinander getrennt.

Anders als in Frankreich ist die Trennung aber nicht strikt. Es gibt Bereiche der Zusammenarbeit:

Religionsgemeinschaften können den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten. Das haben etwa die evangelischen Landeskirchen, die katholischen Bistümer, jüdische Gemeinden und einige weitere Gemeinschaften.

Die Kirchensteuer

Mitglieder der großen christlichen Kirchen und einiger anderer Gemeinschaften zahlen Kirchensteuer. Sie beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent, in den anderen Ländern 9 Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Das Finanzamt zieht sie ein und leitet sie weiter.

Deshalb musst du bei der Anmeldung und bei der Steuererklärung angeben, ob du einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehörst. Genau das ist eine Testfrage: Man gibt es an, weil es eine Kirchensteuer gibt, die an die Einkommen- und Lohnsteuer geknüpft ist.

Wer nicht mehr zahlen möchte, kann aus der Kirche austreten – je nach Bundesland beim Standesamt oder beim Amtsgericht. Muslimische Gemeinden erheben keine Kirchensteuer, sie finanzieren sich meist über Spenden und Mitgliedsbeiträge.

Religionsunterricht und Religionsmündigkeit

Religionsunterricht ist an den meisten öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach (Art. 7 Absatz 3 GG). Er wird nach den Grundsätzen der jeweiligen Religionsgemeinschaft erteilt – evangelisch, katholisch, in vielen Ländern auch islamisch, jüdisch oder alevitisch. Alternativen sind Ethik oder Philosophie; in einigen Ländern wie Berlin ist die Regelung anders.

Wichtig für den Test:

Religiöse Vielfalt in Deutschland

Das Christentum hat die europäische und deutsche Kultur stark geprägt – das zeigt sich an Feiertagen wie Weihnachten, Ostern und Pfingsten. Heute ist die Gesellschaft aber vielfältig: Ein großer Teil der Bevölkerung gehört keiner Religionsgemeinschaft an; inzwischen sind die Kirchenmitglieder keine Mehrheit mehr. Daneben leben Millionen Musliminnen und Muslime, rund 90.000 Mitglieder jüdischer Gemeinden (dazu viele Jüdinnen und Juden, die keiner Gemeinde angehören) sowie Angehörige vieler anderer Religionen in Deutschland.

Jüdisches Leben gibt es auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands seit etwa 1700 Jahren. Das jüdische Gebetshaus heißt Synagoge. Die größten jüdischen Gemeinden befinden sich in Berlin und München. Der Schutz jüdischen Lebens ist wegen der NS-Verbrechen eine besondere Verpflichtung – mehr in Nationalsozialismus und Erinnerungskultur.

Religion im Alltag: typische Situationen

Die anderen Grundrechte im Zusammenhang findest du in Grundrechte in Deutschland, alle Testfragen zum Thema auf der Fragenseite.

Religion und Einbürgerung im Verfahren

Im Einbürgerungsantrag wirst du nicht nach deiner Religion gefragt, um sie zu bewerten. Manche Formulare enthalten zwar ein Feld zur Religionszugehörigkeit, etwa für das Melderegister und die Kirchensteuer – Auswirkungen auf die Entscheidung hat das nicht. Entscheidend ist allein, ob du die Verfassungsordnung achtest, also auch das Recht anderer, anders oder gar nicht zu glauben.

Häufige Fragen

Hat Deutschland eine Staatsreligion?

Nein. Das Grundgesetz schließt eine Staatskirche aus. Der Staat ist zur Neutralität verpflichtet, arbeitet aber mit Religionsgemeinschaften etwa beim Religionsunterricht zusammen.

Muss ich Kirchensteuer zahlen?

Nur wenn du Mitglied einer Religionsgemeinschaft bist, die Kirchensteuer erhebt, zum Beispiel der evangelischen oder katholischen Kirche. Wer keiner solchen Gemeinschaft angehört, zahlt nichts.

Ab wann darf ein Kind selbst über seine Religion entscheiden?

Ab 14 Jahren ist ein Kind religionsmündig. Bis dahin entscheiden die Eltern, auch über die Teilnahme am Religionsunterricht.

Spielt meine Religion bei der Einbürgerung eine Rolle?

Nein. Die Religion ist für die Einbürgerung unerheblich. Entscheidend ist, dass du dich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennst, zu der auch die Religionsfreiheit anderer gehört.

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Informativer Artikel. Civio ist nicht mit staatlichen Stellen verbunden; prüfe die aktuellen Anforderungen immer beim BAMF (bamf.de) und deiner Einbürgerungsbehörde.