Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
Aktualisiert: 30. Oktober 2026
Wer sich einbürgern lässt, muss sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) des Grundgesetzes bekennen und erklären, keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu verfolgen oder zu unterstützen. Seit 2024 gehört ausdrücklich auch das Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands für den Nationalsozialismus und zum Schutz jüdischen Lebens dazu. Das Bekenntnis ist keine bloße Formalie: Ist es erkennbar falsch, ist die Einbürgerung ausgeschlossen.
Was ist die freiheitliche demokratische Grundordnung?
Der Begriff stammt aus dem Grundgesetz und meint die unverzichtbaren Grundprinzipien unserer Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht hat ihn über die Jahre konkretisiert. Im Kern geht es um drei Elemente:
- Menschenwürde: Jeder Mensch hat einen unantastbaren Wert, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung. Daraus folgen die Grundrechte und die Gleichheit vor dem Gesetz.
- Demokratie: Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Dazu gehören freie Wahlen, mehrere Parteien mit gleichen Chancen und das Recht auf Opposition.
- Rechtsstaat: Der Staat ist an Recht und Gesetz gebunden, die Gewalten sind geteilt, Gerichte sind unabhängig, und jeder kann sich gegen staatliche Entscheidungen gerichtlich wehren.
Genau diese Themen kommen übrigens auch im Einbürgerungstest vor. Wer sich darauf vorbereitet, setzt sich also automatisch mit den Inhalten des Bekenntnisses auseinander. Mehr Hintergrund liefern die Artikel Grundgesetz – die wichtigsten Artikel und Grundrechte in Deutschland.
Was du genau erklärst
Die Voraussetzungen stehen in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 1a StAG. Du gibst zwei Erklärungen ab.
1. Bekenntnis und Loyalitätserklärung (Nr. 1)
Du bekennst dich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und erklärst, dass du keine Bestrebungen verfolgst, unterstützt oder früher verfolgt oder unterstützt hast, die
- gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind,
- eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane zum Ziel haben oder
- durch Gewalt oder Vorbereitungshandlungen dazu auswärtige Belange Deutschlands gefährden.
Wer früher solche Bestrebungen unterstützt hat, kann trotzdem eingebürgert werden, wenn er glaubhaft macht, dass er sich davon abgewandt hat.
2. Bekenntnis zur historischen Verantwortung (Nr. 1a)
Seit dem 27. Juni 2024 bekennst du dich zusätzlich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges. Hintergrund zur Geschichte findest du unter Nationalsozialismus und Erinnerungskultur.
Klarstellung zu Antisemitismus und Rassismus
Das Gesetz stellt in § 10 Abs. 1 Satz 2 außerdem ausdrücklich fest: Antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind mit der Menschenwürdegarantie unvereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Wie die Erklärung abgegeben wird
In der Praxis unterschreibst du die Erklärung auf einem Vordruck der Einbürgerungsbehörde, meist zusammen mit dem Antrag. Viele Behörden legen dazu ein Merkblatt bei, das die Grundprinzipien erklärt. Lies es aufmerksam: Mit deiner Unterschrift bestätigst du, dass du den Inhalt verstanden hast. Manche Behörden sprechen in einem persönlichen Gespräch über die Erklärung oder stellen Nachfragen, etwa wenn es Hinweise auf problematische Mitgliedschaften gibt.
Kinder unter 16 Jahren müssen das Bekenntnis nicht abgeben, weil sie im Staatsangehörigkeitsrecht nicht selbst handlungsfähig sind (§ 10 Abs. 1 Satz 2 und § 34 StAG).
Das feierliche Bekenntnis bei der Urkundenübergabe
Ein zweites Mal bekennst du dich, wenn du die Einbürgerungsurkunde bekommst. Nach § 16 StAG ist vor der Aushändigung folgendes feierliches Bekenntnis abzugeben:
„Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte."
Erst mit der Aushändigung der Urkunde wirst du Deutsche oder Deutscher. Die Urkunde soll im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier übergeben werden – mehr dazu unter Einbürgerungsfeier.
Wann das Bekenntnis zum Problem wird
Nach § 11 StAG ist die Einbürgerung ausgeschlossen, wenn
- tatsächliche Anhaltspunkte dafür sprechen, dass du verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgst oder unterstützt (und du dich nicht glaubhaft davon abgewandt hast),
- tatsächliche Anhaltspunkte dafür sprechen, dass dein Bekenntnis nach Nr. 1 oder Nr. 1a inhaltlich unrichtig ist,
- ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse nach dem Aufenthaltsgesetz besteht, oder
- du mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet bist oder durch dein Verhalten zeigst, dass du die Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtest.
Die Behörde fragt dafür unter anderem bei den Verfassungsschutzbehörden nach. Anhaltspunkte können zum Beispiel die Mitgliedschaft in einer extremistischen Organisation, entsprechende öffentliche Äußerungen oder Straftaten mit menschenverachtendem Hintergrund sein. Bei antisemitisch oder rassistisch motivierten Straftaten greift zudem die Bagatellgrenze für kleinere Verurteilungen nicht mehr.
Wer falsche Angaben macht, riskiert noch mehr: Eine durch Täuschung erlangte Einbürgerung kann zurückgenommen werden, und seit dem 24. Dezember 2025 droht nach § 35a StAG eine zehnjährige Sperre für eine neue Einbürgerung.
Was das Bekenntnis nicht verlangt
Das Bekenntnis verlangt keine bestimmte politische Meinung. Du darfst die Regierung kritisieren, demonstrieren, jede demokratische Partei wählen und dich für Veränderungen einsetzen. Du musst auch keine Religion aufgeben oder annehmen. Es geht um die Grundregeln, innerhalb derer politischer Streit stattfindet – nicht um den Inhalt des Streits.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich das Bekenntnis nicht unterschreibe?
Dann fehlt eine gesetzliche Voraussetzung, und die Einbürgerung nach § 10 StAG ist nicht möglich. Das gilt für alle Antragstellenden ab 16 Jahren.
Werde ich zum Bekenntnis mündlich befragt?
Das hängt von der Behörde ab. Viele lassen nur die schriftliche Erklärung unterschreiben, manche führen ein Gespräch oder fragen nach, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt.
Muss ich für das Bekenntnis etwas lernen?
Du musst verstehen, was du unterschreibst. Die Grundprinzipien wie Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat sind ohnehin Teil des Einbürgerungstests, sodass dir die Vorbereitung darauf auch hier hilft.
Ist das Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens neu?
Ja, es wurde mit der Reform zum 27. Juni 2024 als eigene Voraussetzung in § 10 Abs. 1 Nr. 1a StAG aufgenommen. Zusammen damit gilt ein ausdrückliches Bekenntnis zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot eines Angriffskrieges.
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Informativer Artikel. Civio ist nicht mit staatlichen Stellen verbunden; prüfe die aktuellen Anforderungen immer beim BAMF (bamf.de) und deiner Einbürgerungsbehörde.