Lebensunterhalt bei der Einbürgerung: eigenständig gesichert

Für die Einbürgerung musst du deinen Lebensunterhalt und den deiner unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Bürgergeld (SGB II) und ohne Sozialhilfe (SGB XII) sichern können. Seit der Reform 2024 gilt das strenger als früher: Auch wer unverschuldet auf diese Leistungen angewiesen ist, kann in der Regel nicht nach § 10 StAG eingebürgert werden. Ausnahmen gibt es nur noch für wenige, klar beschriebene Gruppen.

Die Regel in § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG

Laut § 10 StAG musst du den Lebensunterhalt für dich und deine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen „ohne Inanspruchnahme von Leistungen" nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten können. Gemeint sind vor allem:

Bis Juni 2024 war ein Bezug dieser Leistungen unschädlich, wenn du ihn „nicht zu vertreten" hattest, etwa wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Diese allgemeine Ausnahme ist mit der Reform entfallen.

Welche Leistungen sind unschädlich?

Weil das Gesetz ausdrücklich nur SGB II und SGB XII nennt, schaden andere Leistungen nicht automatisch. Dazu gehören in der Regel:

Die Behörde schaut aber nicht nur auf den Moment, sondern macht eine Prognose: Kannst du dich voraussichtlich auch künftig selbst finanzieren? Wenn zum Beispiel das Arbeitslosengeld I bald ausläuft und kein neuer Job in Sicht ist, kann das kritisch werden.

Die Ausnahmen seit 2024

Das Gesetz kennt nur noch drei Gruppen, bei denen ein Leistungsbezug der Einbürgerung nicht entgegensteht:

  1. Gastarbeitergeneration: Menschen, die im Rahmen eines Anwerbeabkommens bis 1974 in die Bundesrepublik oder als Vertragsarbeitnehmer bis 1990 in die DDR eingereist sind, und ihre Ehepartner.
  2. Vollzeitbeschäftigte: Wer in Vollzeit erwerbstätig ist und in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate in Vollzeit gearbeitet hat. Das betrifft etwa Menschen mit niedrigem Lohn, die trotz voller Arbeit aufstocken müssen.
  3. Ehe- oder Lebenspartner von Vollzeitbeschäftigten: Wer mit einer Person aus Gruppe 2 und einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft lebt.

Wer nicht in eine dieser Gruppen fällt und Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, kann im Regelfall nicht nach § 10 StAG eingebürgert werden.

Übergangsregel für alte Anträge

Für Anträge, die bis zum 23. August 2023 gestellt wurden, gilt nach § 40a StAG die frühere Fassung der Lebensunterhaltsregel weiter, wenn sie günstiger ist. Wer damals schon einen Antrag gestellt hatte und unverschuldet Leistungen bezieht, sollte das mit der Behörde klären.

Was ist mit Ermessenseinbürgerung und Härtefällen?

Neben § 10 gibt es die Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG. Auch sie setzt grundsätzlich voraus, dass du dich und deine Angehörigen ernähren kannst. Nach § 8 Abs. 2 StAG kann davon aber aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte abgewichen werden. Diskutiert wird das zum Beispiel bei Menschen mit schwerer Behinderung, pflegenden Angehörigen oder Rentnerinnen und Rentnern, die trotz langer Erwerbsbiografie auf Grundsicherung angewiesen sind. Das ist eine Einzelfallentscheidung ohne Anspruch. Hier lohnt sich eine Beratung.

So prüft die Behörde deinen Lebensunterhalt

Typischerweise schaut sie auf:

Bei Selbstständigen ist die Prüfung oft aufwendiger, weil Einkommen schwankt. Hier werden meist Steuerbescheide mehrerer Jahre und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung verlangt.

Typische Nachweise

Eine vollständige Liste findest du in der Checkliste Unterlagen.

Praxisfälle

Teilzeit mit Aufstockung: Wer Teilzeit arbeitet und ergänzend Bürgergeld bekommt, fällt nicht unter die Vollzeit-Ausnahme. Eine Aufstockung der Stunden auf Vollzeit kann den Weg zur Einbürgerung öffnen – vorausgesetzt, die 20 von 24 Monaten sind erfüllt.

Elternzeit: Elterngeld ist keine Leistung nach SGB II oder XII. Wenn die Familie insgesamt ohne Bürgergeld auskommt, ist das in der Regel kein Problem.

Studium: Studierende bekommen normalerweise kein Bürgergeld. Ob BAföG, Unterhalt der Eltern oder ein Nebenjob den Bedarf deckt, prüft die Behörde im Einzelfall.

Jobverlust während des Verfahrens: Der Lebensunterhalt muss bis zur Einbürgerung gesichert sein. Wenn du während der Bearbeitung arbeitslos wirst, melde das. Arbeitslosengeld I ist unschädlich, ein späterer Wechsel ins Bürgergeld kann aber zum Problem werden. Mehr zur Verfahrensdauer: Bearbeitungszeit.

Der Lebensunterhalt im Gesamtbild

Der Lebensunterhalt ist nur eine von mehreren Voraussetzungen, aber in der Praxis eine der häufigsten Hürden. Sinnvoll ist, ihn zuerst zu prüfen, bevor du Geld für Sprachprüfung und Einbürgerungstest ausgibst. Eine Übersicht über alle Punkte findest du unter Einbürgerung Voraussetzungen, die Hintergründe zur Verschärfung von 2024 im Artikel Neues Staatsangehörigkeitsrecht.

Häufige Fragen

Kann ich mit Bürgergeld eingebürgert werden?

Im Regelfall nicht, seit 2024 auch dann nicht, wenn du den Bezug nicht zu vertreten hast. Ausnahmen gelten nur für die Gastarbeitergeneration, Vollzeitbeschäftigte mit 20 von 24 Monaten Erwerbstätigkeit und deren Partner mit minderjährigem Kind.

Ist Kindergeld oder Wohngeld schädlich für die Einbürgerung?

Nein, beide sind keine Leistungen nach SGB II oder SGB XII. Die Behörde prüft aber trotzdem, ob dein Lebensunterhalt insgesamt gesichert ist.

Wie viel muss ich verdienen, um eingebürgert zu werden?

Eine feste Einkommensgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, dass dein Einkommen den Bedarf deiner Familie einschließlich Miete deckt, ohne dass ein Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe besteht.

Zählt Arbeitslosengeld I als gesicherter Lebensunterhalt?

Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung und steht der Einbürgerung nicht entgegen. Die Behörde kann aber prüfen, ob dein Lebensunterhalt auch nach dem Ende der Zahlung voraussichtlich gesichert ist.

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Informativer Artikel. Civio ist nicht mit staatlichen Stellen verbunden; prüfe die aktuellen Anforderungen immer beim BAMF (bamf.de) und deiner Einbürgerungsbehörde.