Einbürgerung nach 5 Jahren: der Regelfall erklärt

Seit dem 27. Juni 2024 kannst du dich in Deutschland nach fünf Jahren rechtmäßigem gewöhnlichem Aufenthalt einbürgern lassen, wenn du auch alle anderen Voraussetzungen erfüllst. Seit dem 30. Oktober 2025 ist das zugleich die kürzeste Frist für die Anspruchseinbürgerung, weil die Drei-Jahres-Regel wieder abgeschafft wurde. Entscheidend ist, dass die fünf Jahre richtig gezählt werden – und da gibt es einige Feinheiten.

Was „fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt" bedeutet

§ 10 Abs. 1 StAG verlangt, dass du seit fünf Jahren rechtmäßig deinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hast. Darin stecken zwei Bedingungen:

Die fünf Jahre müssen grundsätzlich ununterbrochen sein und unmittelbar vor der Einbürgerung liegen.

Welche Zeiten zählen?

In der Regel zählen:

In der Regel nicht oder nur eingeschränkt zählen:

Kleine Lücken in der Rechtmäßigkeit, die nur entstanden sind, weil du einen Titel nicht rechtzeitig verlängert hast, bleiben nach § 12b Abs. 3 StAG außer Betracht. Bei komplizierteren Aufenthaltsbiografien – etwa mit Wechseln zwischen Duldung und Aufenthaltserlaubnis – lohnt sich eine Prüfung durch die Behörde oder eine Beratungsstelle.

Auslandsaufenthalte: Was unterbricht die fünf Jahre?

Hier hilft § 12b StAG:

Praktisch heißt das: Lange Reisen, Auslandssemester oder Pflege von Angehörigen im Herkunftsland solltest du vorher mit der Ausländerbehörde absprechen, wenn sie länger als sechs Monate dauern. Viele kurze Urlaube sind kein Problem, solange dein Lebensmittelpunkt in Deutschland bleibt.

Der richtige Aufenthaltstitel zum Zeitpunkt der Einbürgerung

Neben den fünf Jahren musst du zum Zeitpunkt der Einbürgerung einen passenden Status haben. Das ist in der Regel:

Nicht ausreichend sind Titel für vorübergehende Zwecke, etwa eine Aufenthaltserlaubnis nur zum Studium oder zur Arbeitssuche. Es kann also sein, dass du die fünf Jahre schon hast, aber erst noch einen anderen Titel brauchst. Frag im Zweifel bei der Ausländerbehörde nach.

Wann darfst du den Antrag stellen?

Die Behörden handhaben das unterschiedlich. Manche nehmen den Antrag schon kurz vor Ablauf der fünf Jahre an, weil entscheidend ist, dass die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Einbürgerung vorliegen. Andere wollen, dass die Frist bei Antragstellung schon erfüllt ist. Da die Bearbeitung oft viele Monate dauert, lohnt es sich, bei deiner Behörde nachzufragen. Mehr zur Dauer unter Einbürgerung Bearbeitungszeit.

Zeitplan: So nutzt du die fünf Jahre

Wer früh plant, kann direkt nach Ablauf der Frist einen vollständigen Antrag stellen:

  1. Jahr 1 bis 3: Deutsch bis B1 lernen und ein anerkanntes Zertifikat machen. Siehe Sprachnachweis B1.
  2. Jahr 3 bis 4: Auf eine stabile Erwerbstätigkeit achten, Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt beantragen, sobald möglich.
  3. Jahr 4: Für den Einbürgerungstest lernen und ihn ablegen. Die Bescheinigung bleibt gültig. Für die Vorbereitung zwischendurch bietet sich eine App wie Civio mit allen offiziellen Fragen an.
  4. Einige Monate vor Ablauf: Unterlagen sammeln – Pass, Meldebescheinigung, Einkommensnachweise, Rentenversicherungsverlauf. Hilfe gibt die Checkliste Unterlagen.
  5. Nach fünf Jahren: Antrag stellen, wenn möglich online.

Gibt es Ausnahmen von den fünf Jahren?

Ja, einige:

Die frühere Verkürzung auf drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen gibt es dagegen seit dem 30. Oktober 2025 nicht mehr – Details unter Turbo-Einbürgerung.

Häufige Fragen

Zählt meine Zeit als Studentin oder Student in Deutschland?

In der Regel ja, denn auch mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium hältst du dich rechtmäßig hier auf. Zum Zeitpunkt der Einbürgerung brauchst du aber einen Titel, der auf Dauer angelegt ist.

Darf ich in den fünf Jahren ins Ausland reisen?

Ja. Auslandsaufenthalte bis zu sechs Monaten unterbrechen den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 12b StAG nicht. Für längere Aufenthalte solltest du vorher mit der Ausländerbehörde eine Rückkehrfrist vereinbaren.

Ab wann werden die fünf Jahre gezählt?

Ab dem Beginn deines rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts, meist ab der Einreise mit einem Aufenthaltstitel oder der Anmeldung als EU-Bürger. Den genauen Beginn prüft die Behörde anhand deiner Aufenthaltsgeschichte.

Kann ich mich auch schon nach drei Jahren einbürgern lassen?

Nicht mehr über § 10 StAG, die Drei-Jahres-Regel wurde zum 30. Oktober 2025 abgeschafft. Kürzere Fristen gibt es nur in Sonderfällen wie bei Ehepartnern Deutscher.

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Informativer Artikel. Civio ist nicht mit staatlichen Stellen verbunden; prüfe die aktuellen Anforderungen immer beim BAMF (bamf.de) und deiner Einbürgerungsbehörde.