Einbürgerung in Deutschland: alle Voraussetzungen im Überblick

Für die Anspruchseinbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) brauchst du in der Regel fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, Deutsch auf Niveau B1, einen bestandenen Einbürgerungstest, einen gesicherten Lebensunterhalt, Straffreiheit und ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Erfüllst du alle Punkte, hast du einen Rechtsanspruch – die Behörde muss dich dann einbürgern. Hier gehen wir jede Voraussetzung einzeln durch (Stand 2026).

Die Rechtsgrundlage: § 10 StAG

Seit der Reform vom 27. Juni 2024 gilt ein modernisiertes Staatsangehörigkeitsrecht. Die wichtigsten Anforderungen stehen in § 10 StAG. Daneben gibt es die Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG und Sonderregeln, etwa für Ehepartner deutscher Staatsangehöriger nach § 9 StAG. Wenn von „Voraussetzungen für die Einbürgerung" die Rede ist, ist aber fast immer § 10 gemeint – um den geht es hier.

Wichtig: Die 2024 eingeführte Verkürzung auf drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen gibt es seit dem 30. Oktober 2025 nicht mehr. Mehr dazu liest du im Artikel zur abgeschafften Turbo-Einbürgerung.

Die Voraussetzungen im Einzelnen

1. Fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt

Du musst seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland leben. „Gewöhnlich" heißt: Deutschland ist dein Lebensmittelpunkt. Auslandsaufenthalte bis zu sechs Monaten unterbrechen diesen Aufenthalt nach § 12b StAG grundsätzlich nicht. Längere Abwesenheiten können problematisch sein – dann lohnt sich eine genaue Prüfung. Details findest du unter Einbürgerung nach 5 Jahren.

2. Ein passender Aufenthaltstitel

Zum Zeitpunkt der Einbürgerung brauchst du ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) oder einen bestimmten befristeten Titel wie die Blaue Karte EU. EU-Bürger und Schweizer haben über das Freizügigkeitsrecht eine eigene Grundlage. Bestimmte Aufenthaltszwecke, zum Beispiel ein reiner Studienaufenthalt, reichen dagegen nicht.

3. Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit

Die Behörde muss wissen, wer du bist. In der Regel weist du das mit einem gültigen Pass nach. Wenn du keinen Pass bekommen kannst, akzeptieren Behörden unter Umständen andere Dokumente – das ist aber Einzelfallprüfung.

4. Gesicherter Lebensunterhalt

Du musst deinen Lebensunterhalt und den deiner unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) bestreiten können. Seit 2024 gibt es nur noch wenige Ausnahmen, zum Beispiel für Menschen, die in Vollzeit arbeiten und in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate erwerbstätig waren. Mehr dazu im Artikel zum Lebensunterhalt bei der Einbürgerung.

5. Straffreiheit

Du darfst nicht wegen einer rechtswidrigen Tat verurteilt worden sein. Kleinere Strafen bleiben nach § 12a StAG außer Betracht, etwa Geldstrafen bis 90 Tagessätze oder zur Bewährung ausgesetzte und erlassene Freiheitsstrafen bis drei Monate. Diese Bagatellgrenze gilt aber nicht, wenn eine Tat aus antisemitischen, rassistischen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen begangen wurde.

6. Deutschkenntnisse auf B1-Niveau

Du brauchst „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache". Das bedeutet in der Regel Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, mündlich und schriftlich. Anerkannt werden zum Beispiel B1-Zertifikate anerkannter Prüfungsanbieter, das Zertifikat Integrationskurs oder ein deutscher Schulabschluss.

7. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung

Diese Kenntnisse weist du normalerweise mit dem bestandenen Einbürgerungstest nach: 33 Fragen, mindestens 17 richtige Antworten. Wer einen deutschen Schulabschluss hat, braucht den Test in der Regel nicht.

8. Bekenntnis und Loyalitätserklärung

Du bekennst dich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und erklärst, dass du keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen unterstützt oder unterstützt hast. Seit 2024 kommt ausdrücklich das Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft hinzu, insbesondere zum Schutz jüdischen Lebens. Seit 2024 stellt das Gesetz außerdem klar, dass antisemitisch, rassistisch oder sonst menschenverachtend motivierte Handlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen.

Was nicht mehr verlangt wird

Mit der Reform 2024 sind zwei frühere Hürden weggefallen:

Ausschlussgründe nach § 11 StAG

Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Einbürgerung ausgeschlossen, wenn zum Beispiel:

Neu seit dem 24. Dezember 2025 ist außerdem eine Sperrfrist (§ 35a StAG): Wer im Verfahren täuscht, droht, besticht oder vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen macht, kann zehn Jahre lang nicht eingebürgert werden. Ehrliche und vollständige Angaben sind also wichtiger denn je.

Checkliste: Erfüllst du die Voraussetzungen?

  1. Lebst du seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland?
  2. Hast du eine Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU, Blaue Karte EU oder als EU-Bürger ein Freizügigkeitsrecht?
  3. Hast du einen gültigen Pass oder andere Identitätsnachweise?
  4. Finanzierst du dich und deine Familie ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe?
  5. Bist du nicht oder nur unterhalb der Bagatellgrenze vorbestraft?
  6. Hast du ein B1-Zertifikat oder einen gleichwertigen Nachweis?
  7. Hast du den Einbürgerungstest bestanden oder bist du davon befreit?
  8. Kannst du das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ehrlich abgeben?

Wenn du alle Fragen mit Ja beantwortest, kannst du den Antrag stellen. Welche Dokumente du brauchst, steht in der Checkliste für die Unterlagen.

Sonderfälle

Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sowie minderjährige Kinder gilt: Sie können nach § 10 Abs. 2 StAG miteingebürgert werden, auch wenn sie noch keine fünf Jahre in Deutschland leben. Ehepartner deutscher Staatsangehöriger haben mit § 9 StAG eine eigene Regelung. Bei Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen können Sprach- und Testanforderungen entfallen (§ 10 Abs. 6 StAG). Ob das bei dir zutrifft, entscheidet die Einbürgerungsbehörde im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich in Deutschland leben, um mich einbürgern zu lassen?

Seit Juni 2024 gilt im Regelfall eine Aufenthaltszeit von fünf Jahren. Die verkürzte Einbürgerung nach drei Jahren wurde zum 30. Oktober 2025 wieder abgeschafft.

Muss ich meine alte Staatsangehörigkeit abgeben?

Nach deutschem Recht nein, Mehrstaatigkeit wird seit 2024 grundsätzlich akzeptiert. Prüfe aber, ob das Recht deines Herkunftsstaats bei einer Einbürgerung in Deutschland den Verlust der dortigen Staatsangehörigkeit vorsieht.

Brauche ich den Einbürgerungstest, wenn ich in Deutschland zur Schule gegangen bin?

Mit einem deutschen Schulabschluss bist du in der Regel vom Test befreit. Welche Abschlüsse genau anerkannt werden, klärst du am besten vorab mit deiner Einbürgerungsbehörde.

Was passiert, wenn ich eine Voraussetzung nicht ganz erfülle?

Dann kommt eventuell eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG infrage, bei der die Behörde mehr Spielraum hat. Bei komplizierten Fällen lohnt sich eine Beratung bei der Behörde oder einer Fachanwältin beziehungsweise einem Fachanwalt für Migrationsrecht.

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Informativer Artikel. Civio ist nicht mit staatlichen Stellen verbunden; prüfe die aktuellen Anforderungen immer beim BAMF (bamf.de) und deiner Einbürgerungsbehörde.