Doppelte Staatsbürgerschaft: Mehrstaatigkeit in Deutschland seit 2024

Seit dem 27. Juni 2024 erlaubt Deutschland die doppelte oder mehrfache Staatsbürgerschaft grundsätzlich: Wer sich einbürgern lässt, muss seinen bisherigen Pass nach deutschem Recht nicht mehr abgeben, und Deutsche behalten ihre Staatsangehörigkeit, wenn sie eine ausländische annehmen. Ob du deine bisherige Staatsangehörigkeit tatsächlich behältst, entscheidet aber das Recht deines Herkunftslands. Daran ändert auch die Gesetzesänderung von 2025 nichts.

Was sich 2024 geändert hat

Bis Juni 2024 galt in Deutschland der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Wer sich einbürgern lassen wollte, musste in der Regel seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Es gab viele Ausnahmen, etwa für EU-Bürger, Schweizer oder Menschen aus Staaten, die eine Entlassung praktisch unmöglich machten. Für viele andere war der Verlust des alten Passes aber der Hauptgrund, sich nicht einbürgern zu lassen.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde dieser Grundsatz aufgegeben. Die frühere Regelung in § 12 StAG zu den Ausnahmen von der Aufgabepflicht ist seitdem weggefallen, weil sie nicht mehr gebraucht wird. Den aktuellen Gesetzestext findest du auf gesetze-im-internet.de.

Die drei wichtigsten Folgen

1. Einbürgerung ohne Aufgabe des alten Passes

Für die Einbürgerung nach § 10 StAG musst du deine bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Das gilt für alle Herkunftsländer, nicht nur für EU-Staaten. Die übrigen Voraussetzungen bleiben: fünf Jahre Aufenthalt, B1-Deutsch, Einbürgerungstest, Lebensunterhalt, Straffreiheit und Bekenntnis. Alle Punkte erklärt der Artikel Einbürgerung Voraussetzungen.

2. Deutsche verlieren ihren Pass nicht mehr bei Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit

Früher verlor eine Deutsche oder ein Deutscher die deutsche Staatsangehörigkeit in vielen Fällen automatisch, wenn sie oder er auf Antrag eine ausländische annahm – es sei denn, man hatte vorher eine Beibehaltungsgenehmigung. Diese Regel ist entfallen. Wer etwa nach Jahren in Kanada oder den USA dort eingebürgert wird, bleibt seitdem zugleich deutsch.

3. Keine Optionspflicht mehr für in Deutschland geborene Kinder

Kinder ausländischer Eltern, die durch Geburt in Deutschland Deutsche geworden sind, mussten sich früher unter bestimmten Umständen bis zum 21. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Diese Optionspflicht ist abgeschafft. Mehr dazu unter Geburtsortprinzip in Deutschland.

Der entscheidende Punkt: Was sagt dein Herkunftsland?

Deutschland kann nur regeln, ob es dir die deutsche Staatsangehörigkeit gibt und ob du sie verlierst. Ob du deine bisherige Staatsangehörigkeit behältst, entscheidet allein dein Herkunftsstaat. Grob lassen sich drei Gruppen unterscheiden:

Die Regeln ändern sich auch in anderen Ländern immer wieder. Informiere dich deshalb vor dem Einbürgerungsantrag bei der Botschaft oder dem Konsulat deines Herkunftslands. Frag konkret: „Verliere ich meine Staatsangehörigkeit, wenn ich auf eigenen Antrag die deutsche annehme? Muss ich etwas beantragen oder melden?"

Praktische Fragen mit zwei Pässen

Mit welchem Pass reise ich?

In der Regel reist du in jedes Land mit dem Pass ein, der dort gilt oder Vorteile bringt. Für die Ein- und Ausreise in Deutschland nutzt du als Deutsche oder Deutscher deinen deutschen Pass oder Personalausweis. In dein Herkunftsland reist du meist mit dessen Pass, weil viele Staaten ihre eigenen Bürger als solche behandeln, egal welchen anderen Pass sie haben.

Muss ich die Behörden informieren?

Bei der Einbürgerung gibst du deine bisherige Staatsangehörigkeit im Antrag an. Nach der Einbürgerung brauchst du in Deutschland keinen weiteren Antrag, um sie zu behalten. Ob du im Herkunftsland etwas melden musst, hängt von dessen Recht ab.

Kann es Pflichten aus beiden Staaten geben?

Ja. Wer zwei Staatsangehörigkeiten hat, hat grundsätzlich die Rechte und Pflichten beider Staaten. Das kann etwa Wehrdienst, Steuerpflicht oder Meldepflichten betreffen. Für einzelne Bereiche gibt es zwischenstaatliche Abkommen. Bei Unsicherheit hilft eine Beratung, zum Beispiel bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt.

Konsularischer Schutz

In einem Drittstaat kann dir die deutsche Botschaft helfen. Im Staat deiner anderen Staatsangehörigkeit sind die Möglichkeiten deutscher Behörden aber oft eingeschränkt, weil dich dieser Staat als eigenen Bürger betrachtet.

Hat sich 2025 etwas an der Mehrstaatigkeit geändert?

Nein. Die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die am 30. Oktober 2025 in Kraft trat, hat nur die verkürzte Einbürgerung nach drei Jahren abgeschafft. Die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit gilt weiter (Stand 2026). Den Überblick über alle Änderungen findest du unter Neues Staatsangehörigkeitsrecht, Details zur Drei-Jahres-Regel unter Turbo-Einbürgerung.

Kurz-Check vor dem Antrag

  1. Kläre mit der Botschaft deines Herkunftslands, ob du deine Staatsangehörigkeit behältst.
  2. Prüfe, ob dein ausländischer Pass gültig ist; du brauchst ihn für den Identitätsnachweis.
  3. Überlege, welche Rechte im Herkunftsland an der Staatsangehörigkeit hängen, etwa Grundbesitz oder Erbrecht.
  4. Bereite deine Unterlagen vor – siehe Checkliste Unterlagen.

Häufige Fragen

Darf ich meinen alten Pass behalten, wenn ich Deutsche oder Deutscher werde?

Nach deutschem Recht ja, seit dem 27. Juni 2024 wird Mehrstaatigkeit generell hingenommen. Ob du die alte Staatsangehörigkeit behältst, hängt aber vom Recht deines Herkunftslands ab.

Gilt die doppelte Staatsbürgerschaft auch für Nicht-EU-Bürger?

Ja. Die Regelung gilt unabhängig vom Herkunftsland, also zum Beispiel auch für Menschen aus der Türkei, Indien oder den USA, sofern deren Herkunftsstaat die Mehrstaatigkeit zulässt.

Bekommen Menschen, die früher ihren Pass abgeben mussten, ihre alte Staatsangehörigkeit zurück?

Nicht automatisch durch das deutsche Recht. Ob und wie du eine frühere Staatsangehörigkeit wiedererlangen kannst, regelt der jeweilige Herkunftsstaat.

Wird die doppelte Staatsbürgerschaft wieder abgeschafft?

Stand 2026 gilt die generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit unverändert. Politische Debatten darüber gibt es, maßgeblich ist aber immer der aktuelle Gesetzestext.

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Informativer Artikel. Civio ist nicht mit staatlichen Stellen verbunden; prüfe die aktuellen Anforderungen immer beim BAMF (bamf.de) und deiner Einbürgerungsbehörde.