Einbürgerung von Kindern: Miteinbürgerung und Minderjährige

Minderjährige Kinder können nach § 10 Abs. 2 StAG zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, auch wenn sie selbst noch keine fünf Jahre in Deutschland leben. Kinder unter 16 brauchen dafür weder Einbürgerungstest noch Bekenntnis, und statt B1 genügt eine altersgemäße Sprachentwicklung. Die Gebühr für ein miteingebürgertes Kind ohne eigenes Einkommen beträgt 51 Euro statt 255 Euro.

Erst prüfen: Ist dein Kind vielleicht schon deutsch?

Bevor du eine Einbürgerung beantragst, lohnt sich ein Blick auf die Geburt:

Wenn eines davon zutrifft, braucht dein Kind keine Einbürgerung, sondern nur deutsche Ausweisdokumente.

Miteinbürgerung nach § 10 Abs. 2 StAG

Das Gesetz erlaubt, dass Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder zusammen mit der antragstellenden Person eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Den Wortlaut findest du in § 10 StAG.

Was das in der Praxis heißt:

Kinder unter 16 Jahren

Kinder unter 16 sind im Staatsangehörigkeitsrecht nicht selbst handlungsfähig (§ 34 StAG). Deshalb gilt für sie:

Jugendliche mit 16 und 17 Jahren

Ab dem 16. Geburtstag ist ein Jugendlicher im Staatsangehörigkeitsrecht selbst handlungsfähig. Das hat Folgen:

Für Jugendliche ohne deutschen Schulabschluss heißt das: Sie sollten sich auf den Test vorbereiten wie Erwachsene. Weil sie in der Schule oft schon Politik und Geschichte hatten, geht das meist schnell. Eine App wie Civio mit Prüfungsmodus oder unsere Übungsfragen eignen sich gut zum Üben zwischendurch.

Straffreiheit bei Jugendlichen

Auch bei Minderjährigen fragt die Behörde nach Verurteilungen. Nach § 12a StAG bleiben Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz aber außer Betracht. Eine Jugendstrafe kann dagegen relevant sein. Bei Unsicherheit lohnt eine Nachfrage bei der Behörde.

Kosten für Kinder

Nach § 38 StAG gilt:

Kinder unter 16 brauchen keinen Einbürgerungstest, für sie fallen also auch keine 25 Euro Testgebühr an. Eine Gesamtrechnung für Familien findest du unter Einbürgerung Kosten.

Kann ein Kind auch allein eingebürgert werden?

Ja. Ein minderjähriges Kind kann auch eigenständig eingebürgert werden, wenn es die Voraussetzungen selbst erfüllt, insbesondere die fünf Jahre Aufenthalt. Das kommt zum Beispiel vor, wenn die Eltern die Voraussetzungen nicht erfüllen oder sich nicht einbürgern lassen wollen. Wie dann der Lebensunterhalt bewertet wird, prüft die Behörde im Einzelfall. Daneben gibt es die Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG.

Unterlagen für Kinder

Zusätzlich zu den Unterlagen der Eltern brauchst du für jedes Kind in der Regel:

Die vollständige Liste für Erwachsene steht in der Checkliste Unterlagen.

Und die alte Staatsangehörigkeit des Kindes?

Nach deutschem Recht dürfen Kinder ihre bisherige Staatsangehörigkeit seit 2024 behalten. Ob das Herkunftsland das zulässt, entscheidet aber dessen Recht. Kläre das vorab mit der Botschaft oder dem Konsulat, denn manche Staaten behandeln Kinder anders als Erwachsene.

Häufige Fragen

Müssen Kinder den Einbürgerungstest machen?

Kinder unter 16 nicht. Ab 16 grundsätzlich ja, es sei denn, sie sind zum Beispiel durch einen deutschen Schulabschluss befreit.

Was kostet die Einbürgerung eines Kindes?

51 Euro, wenn das Kind zusammen mit einem Elternteil eingebürgert wird und kein eigenes Einkommen hat. Sonst gilt die volle Gebühr von 255 Euro.

Muss mein Kind auch fünf Jahre in Deutschland gelebt haben?

Nicht bei der Miteinbürgerung: Nach § 10 Abs. 2 StAG können minderjährige Kinder mit eingebürgert werden, auch wenn sie noch keine fünf Jahre hier leben. Für eine eigenständige Einbürgerung gilt die Fünf-Jahres-Frist.

Wird mein Kind automatisch deutsch, wenn ich eingebürgert werde?

Nicht automatisch, wenn es vor deiner Einbürgerung geboren wurde – dafür ist die Miteinbürgerung da. Kinder, die nach deiner Einbürgerung geboren werden, sind in der Regel von Geburt an deutsch.

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Informativer Artikel. Civio ist nicht mit staatlichen Stellen verbunden; prüfe die aktuellen Anforderungen immer beim BAMF (bamf.de) und deiner Einbürgerungsbehörde.