Sprachnachweis B1 für die Einbürgerung: welche Nachweise gelten

Für die Einbürgerung brauchst du in der Regel Deutschkenntnisse auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, mündlich und schriftlich. Nachweisen kannst du das meist mit einem B1-Zertifikat eines anerkannten Prüfungsanbieters, dem Zertifikat Integrationskurs oder einem deutschen Schul-, Ausbildungs- oder Studienabschluss. Welche Nachweise deine Behörde konkret akzeptiert, solltest du vorher erfragen.

Was das Gesetz verlangt

§ 10 Abs. 1 Nr. 6 StAG fordert „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache". Abs. 4 erklärt, was das heißt: Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn du die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B1 erfüllst. Daran hat auch die Reform 2024 nichts geändert.

Was bedeutet B1?

B1 ist die dritte von sechs Stufen (A1, A2, B1, B2, C1, C2). Auf diesem Niveau kannst du dich im Alltag selbstständig verständigen. Praktisch heißt das zum Beispiel:

Welche Nachweise werden üblicherweise anerkannt?

1. Sprachzertifikate

Am häufigsten ist ein Zertifikat auf Niveau B1 oder höher von einem anerkannten Prüfungsanbieter. Wichtig ist, dass die Prüfung alle Fertigkeiten abdeckt, also Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen, und dass du das Gesamtniveau B1 erreicht hast. Höhere Niveaus wie B2 oder C1 gelten natürlich auch.

Typische Prüfungen sind zum Beispiel der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) mit Ergebnis B1 oder allgemeine B1-Prüfungen großer Prüfungsanbieter. Frag deine Behörde vor der Anmeldung, welche Anbieter und Prüfungsformate sie akzeptiert. Ein Zertifikat mit Ergebnis A2 im DTZ reicht nicht.

2. Zertifikat Integrationskurs

Wenn du den Integrationskurs mit B1 im DTZ und bestandenem Test „Leben in Deutschland" abgeschlossen hast, bekommst du das Zertifikat Integrationskurs. Das BAMF bestätigt, dass du damit die B1-Sprachkenntnisse für die Einbürgerung nachweisen kannst. Hattest du im LiD-Test außerdem mindestens 17 Punkte, deckt das gleiche Zertifikat auch den Einbürgerungstest ab. Mehr dazu unter Leben in Deutschland vs. Einbürgerungstest.

3. Deutsche Schulbildung

Viele Behörden erkennen den Besuch einer deutschsprachigen Schule als Sprachnachweis an, zum Beispiel:

Die genauen Kriterien unterscheiden sich, deshalb solltest du dein Zeugnis vorlegen und nachfragen.

4. Ausbildung oder Studium auf Deutsch

Auch ein in Deutschland abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung, die auf Deutsch stattgefunden hat, wird häufig als Nachweis akzeptiert. Bei englischsprachigen Studiengängen klappt das dagegen nicht.

Ausnahmen und Erleichterungen

Kinder unter 16 Jahren

Für Kinder, die bei der Einbürgerung noch keine 16 sind, genügt nach § 10 Abs. 4 StAG eine altersgemäße Sprachentwicklung. Ein Zertifikat brauchen sie nicht. Mehr unter Einbürgerung von Kindern.

Gastarbeitergeneration

Wer im Rahmen eines Anwerbeabkommens bis 1974 in die Bundesrepublik oder als Vertragsarbeitnehmerin oder Vertragsarbeitnehmer bis 1990 in die DDR gekommen ist, muss nur nachweisen, sich im Alltag mündlich ohne nennenswerte Probleme auf Deutsch verständigen zu können. Das gilt auch für Ehepartner.

Härtefälle

Wenn du trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen das B1-Niveau nicht erreichen kannst oder es dir erheblich schwerer fällt, kann die Behörde nach § 10 Abs. 4a StAG auf mündliche Alltagskenntnisse heruntergehen. Du musst die Bemühungen aber belegen, zum Beispiel mit Kursbescheinigungen und Prüfungsversuchen.

Krankheit, Behinderung, Alter

Nach § 10 Abs. 6 StAG wird auf den Sprachnachweis verzichtet, wenn du ihn wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht erbringen kannst. Dafür brauchst du meist ein ärztliches Attest. Die gleichen Gründe können auch vom Einbürgerungstest befreien – siehe Befreiung vom Einbürgerungstest.

Achtung: gefälschte Zertifikate

Im Internet werden immer wieder „garantierte" oder gekaufte Sprachzertifikate angeboten. Finger weg: Einbürgerungsbehörden prüfen Zertifikate bei den Prüfungsanbietern nach. Seit dem 24. Dezember 2025 gilt zudem § 35a StAG: Wer im Verfahren vorsätzlich unrichtige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen macht oder benutzt, kann zehn Jahre lang nicht eingebürgert werden. Dazu kommen mögliche strafrechtliche Folgen. Eine bereits erfolgte Einbürgerung kann bei Täuschung außerdem zurückgenommen werden.

So bereitest du dich auf die B1-Prüfung vor

  1. Einstufung machen: Finde heraus, wo du stehst, etwa mit einem Einstufungstest an der Volkshochschule.
  2. Gezielt auf das Prüfungsformat lernen: Jede Prüfung hat feste Aufgabentypen. Übe mit Modellprüfungen des Anbieters.
  3. Schreiben üben: Der schriftliche Teil ist für viele die größte Hürde. Schreib regelmäßig kurze Briefe und E-Mails und lass sie korrigieren.
  4. Sprechen üben: Tandempartner, Sprachcafés oder Kolleginnen und Kollegen helfen.
  5. Mit dem Einbürgerungstest verbinden: Die Fragen des Einbürgerungstests sind gute Leseübung mit genau dem Wortschatz, den du für das Verfahren brauchst. Eine App wie Civio hilft dir, beides parallel zu trainieren; einen Zeitplan findest du im Lernplan.

Häufige Fragen

Reicht ein A2-Zertifikat für die Einbürgerung?

In der Regel nein. Verlangt ist B1; nur in Härtefällen nach § 10 Abs. 4a StAG oder für die Gastarbeitergeneration genügen geringere, mündliche Kenntnisse.

Wie lange ist ein B1-Zertifikat für die Einbürgerung gültig?

Das StAG nennt kein Ablaufdatum für Sprachzertifikate. Einzelne Behörden können bei sehr alten Zertifikaten nachfragen, frag im Zweifel vorher nach.

Brauche ich ein Zertifikat, wenn ich in Deutschland Abitur gemacht habe?

In der Regel nicht. Ein deutscher Schulabschluss wird üblicherweise als Sprachnachweis anerkannt und befreit meist auch vom Einbürgerungstest.

Gilt ein Sprachzertifikat aus dem Ausland?

Das hängt vom Anbieter und Prüfungsformat ab. Viele große Anbieter prüfen weltweit nach denselben Standards, ob deine Behörde ein konkretes Zertifikat anerkennt, klärst du am besten vorab.

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Informativer Artikel. Civio ist nicht mit staatlichen Stellen verbunden; prüfe die aktuellen Anforderungen immer beim BAMF (bamf.de) und deiner Einbürgerungsbehörde.