Einbürgerung: Bearbeitungszeit – warum es dauert und was du tun kannst

Eine feste Bearbeitungszeit für die Einbürgerung gibt es nicht. Je nach Behörde dauert es einige Monate bis deutlich über ein Jahr, in stark ausgelasteten Großstädten oft am längsten. Du kannst die Dauer vor allem mit einem vollständigen Antrag verkürzen; wenn sich nach längerer Zeit nichts tut, gibt es mit Sachstandsanfrage, Beschwerde und notfalls Untätigkeitsklage aber auch Möglichkeiten, Druck zu machen.

Warum die Bearbeitung so lange dauert

Mehr Anträge seit der Reform

Mit der Reform vom 27. Juni 2024 wurden die Aufenthaltsfrist auf fünf Jahre verkürzt und die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. Dadurch sind auf einmal sehr viel mehr Menschen antragsberechtigt, und viele, die wegen ihres alten Passes gezögert hatten, stellen jetzt einen Antrag. Viele Einbürgerungsbehörden waren schon vorher ausgelastet. Die Folge sind in vielen Orten lange Wartelisten.

Viele Prüfschritte

Eine Einbürgerung ist kein reiner Formularvorgang. Die Behörde prüft unter anderem:

Vor allem die Anfragen bei anderen Behörden können Wochen oder Monate dauern, ohne dass deine Sachbearbeitung darauf Einfluss hat.

Unvollständige Unterlagen

Der häufigste vermeidbare Grund für Verzögerungen: Es fehlt etwas. Dann schreibt die Behörde dich an, du reichst nach, und die Akte rutscht in der Warteschlange wieder nach hinten.

Die Phasen eines Einbürgerungsverfahrens

  1. Warten auf einen Termin oder die Eingangsbearbeitung: In manchen Städten ist schon die Antragsabgabe der längste Teil. Online-Anträge können hier helfen – siehe Einbürgerungsantrag online.
  2. Vollständigkeitsprüfung: Die Behörde schaut, ob alles da ist, und fordert Fehlendes nach.
  3. Inhaltliche Prüfung: Voraussetzungen werden geprüft, Anfragen bei anderen Behörden laufen.
  4. Aktualisierung: Wenn es lange gedauert hat, werden aktuelle Einkommensnachweise oder Meldebescheinigungen nachgefordert.
  5. Entscheidung und Zusicherung oder Urkunde: Bei positiver Entscheidung wirst du zur Aushändigung der Urkunde eingeladen, oft im Rahmen einer Einbürgerungsfeier.

Was du selbst tun kannst, um es zu beschleunigen

Vor dem Antrag

Während des Verfahrens

Wenn sich nichts tut: deine Möglichkeiten

1. Sachstandsanfrage

Nach einigen Monaten ohne Rückmeldung kannst du eine kurze, höfliche schriftliche Sachstandsanfrage stellen. Nenne dein Aktenzeichen, das Antragsdatum und frag, ob noch Unterlagen fehlen und wann ungefähr mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

2. Beschwerde bei der Leitung oder Aufsicht

Wenn auch das nichts bringt, kannst du dich an die Leitung der Behörde oder die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Manche Bundesländer haben auch Bürgerbeauftragte oder Petitionsausschüsse, die solche Anliegen aufnehmen.

3. Untätigkeitsklage

Wenn die Behörde ohne zureichenden Grund nicht entscheidet, kannst du nach § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht erheben. Sie ist in der Regel frühestens drei Monate nach Antragstellung zulässig. Ob die Behörde einen „zureichenden Grund" für die Verzögerung hat, etwa ausstehende Sicherheitsanfragen oder eine nachweislich außergewöhnliche Antragsflut, bewertet das Gericht im Einzelfall. Eine Klage kostet Geld und Zeit, kann aber Bewegung in ein Verfahren bringen. Lass dich vorher von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Migrationsrecht beraten.

Was du während der Wartezeit beachten solltest

So formulierst du eine Sachstandsanfrage

Eine gute Anfrage ist kurz, sachlich und enthält alle Angaben, die die Behörde braucht:

  1. Dein vollständiger Name und Geburtsdatum
  2. Aktenzeichen, falls vorhanden
  3. Datum der Antragstellung
  4. Die Frage, ob noch Unterlagen fehlen
  5. Die Bitte um eine ungefähre Einschätzung, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist

Verzichte auf Vorwürfe. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter haben oft sehr viele Akten gleichzeitig, und ein freundlicher Ton hilft eher. Notiere dir, wann du angefragt hast.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Einbürgerung in Deutschland?

Das ist je nach Behörde sehr unterschiedlich und reicht von einigen Monaten bis zu deutlich über einem Jahr. Eine bundesweite offizielle Durchschnittszahl gibt es nicht; frag deine Behörde nach ihrer aktuellen Einschätzung.

Ab wann kann ich eine Untätigkeitsklage erheben?

Nach § 75 VwGO in der Regel frühestens drei Monate nach Antragstellung, wenn die Behörde ohne zureichenden Grund nicht entschieden hat. Lass dich vorher anwaltlich beraten, weil die Erfolgsaussichten vom Einzelfall abhängen.

Geht es schneller, wenn ich den Antrag online stelle?

Der Online-Antrag spart oft Wartezeit bis zur Antragstellung. Die inhaltliche Prüfung dauert aber in der Regel genauso lange.

Kann ich während des Verfahrens umziehen?

Ja, aber melde es sofort. Bei einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde wird die Akte in der Regel abgegeben, was das Verfahren verlängern kann.

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Informativer Artikel. Civio ist nicht mit staatlichen Stellen verbunden; prüfe die aktuellen Anforderungen immer beim BAMF (bamf.de) und deiner Einbürgerungsbehörde.