Unterlagen für den Einbürgerungsantrag: die komplette Checkliste
Aktualisiert: 30. Oktober 2026
Für den Einbürgerungsantrag brauchst du in der Regel das Antragsformular, deinen Pass und Aufenthaltstitel, Personenstandsurkunden, einen Sprachnachweis auf B1-Niveau, die Bescheinigung über den Einbürgerungstest sowie Nachweise über Einkommen, Wohnung und Rentenversicherung. Die genaue Liste legt deine Einbürgerungsbehörde fest, sie unterscheidet sich je nach Bundesland und Kommune. Diese Checkliste hilft dir, nichts Wichtiges zu vergessen.
Vorab: Die Liste deiner Behörde ist maßgeblich
Es gibt keine bundeseinheitliche Liste der Unterlagen. Jede Einbürgerungsbehörde hat ihr eigenes Merkblatt, oft auf der Website der Stadt oder des Landkreises. Lade es dir herunter, bevor du anfängst zu sammeln. Manche Behörden wollen Originale sehen, andere beglaubigte Kopien, wieder andere bei Online-Anträgen Scans. Die Checkliste unten zeigt, was üblicherweise verlangt wird.
1. Antrag und persönliche Angaben
- Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, oder der Online-Antrag, wenn deine Behörde ihn anbietet (siehe Einbürgerungsantrag online)
- Lebenslauf, oft handschriftlich oder tabellarisch, mit Angaben zu Schule, Ausbildung, Berufstätigkeit und Wohnorten
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Unterschriebene Loyalitäts- und Bekenntniserklärung (viele Behörden haben dafür einen Vordruck). Mehr dazu unter Bekenntnis zur FDGO
2. Identität und Aufenthalt
- Gültiger Nationalpass und eine Kopie aller beschriebenen Seiten
- Aufenthaltstitel, zum Beispiel Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU oder Blaue Karte EU; EU-Bürger brauchen keinen Titel
- Meldebescheinigung, oft mit allen Wohnadressen der letzten Jahre („erweiterte Meldebescheinigung")
- Gegebenenfalls Nachweise zu Auslandsaufenthalten, falls du in den letzten Jahren länger als sechs Monate weg warst
Wenn du keinen Pass hast oder keinen bekommen kannst, sprich die Behörde früh an. Die Identität muss geklärt sein, das kann ohne Pass schwierig und langwierig werden.
3. Personenstandsurkunden
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, falls zutreffend
- Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehepartners, falls zutreffend
- Geburtsurkunden der Kinder, besonders wenn sie miteingebürgert werden sollen
Ausländische Urkunden müssen in der Regel mit einer Übersetzung durch eine in Deutschland vereidigte oder ermächtigte Übersetzerin oder einen Übersetzer vorgelegt werden. Je nach Land verlangt die Behörde zusätzlich eine Apostille oder Legalisation. Frag vorher, damit du nicht doppelt zahlst.
4. Sprache und Kenntnisse
- Sprachnachweis B1, zum Beispiel ein Zertifikat eines anerkannten Prüfungsanbieters, das Zertifikat Integrationskurs oder ein deutscher Schulabschluss. Welche Nachweise gelten, steht unter Sprachnachweis B1
- Bescheinigung über den Einbürgerungstest oder den Test „Leben in Deutschland" mit mindestens 17 Punkten. Siehe Einbürgerungstest
- Oder Nachweise für eine Befreiung, etwa ein deutsches Schulabschlusszeugnis oder ein ärztliches Attest
5. Lebensunterhalt und Einkommen
Hier verlangen die Behörden meist am meisten Papier:
- Arbeitsvertrag und aktuelle Arbeitgeberbescheinigung
- Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, oft drei bis sechs
- Bei Selbstständigen: Einkommensteuerbescheide, betriebswirtschaftliche Auswertung, Bestätigung des Steuerberaters
- Rentenversicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung, kostenlos online oder per Post zu bestellen
- Mietvertrag und Nachweis über die Miethöhe
- Krankenversicherungsnachweis
- Bei Ehepartnern und Familien: Einkommensnachweise aller Personen, die zum Unterhalt beitragen
- Gegebenenfalls Nachweise über Unterhaltszahlungen, Elterngeld, Kindergeld
Wie die Behörde den Lebensunterhalt prüft und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Artikel Lebensunterhalt bei der Einbürgerung.
6. Straffreiheit
- Ein Führungszeugnis holt die Behörde meist selbst ein, du musst es also normalerweise nicht beantragen
- Im Antrag musst du alle Verurteilungen und laufenden Ermittlungsverfahren angeben, auch aus dem Ausland
- Manche Behörden verlangen bei längeren Auslandsaufenthalten ein Führungszeugnis aus dem anderen Land
Vollständige Angaben sind hier besonders wichtig: Seit dem 24. Dezember 2025 kann eine Einbürgerung nach § 35a StAG für zehn Jahre ausgeschlossen sein, wenn jemand vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen macht.
7. Zahlung
- Nachweis über die Einbürgerungsgebühr: 255 Euro für Erwachsene, 51 Euro für miteingebürgerte Kinder ohne eigenes Einkommen (§ 38 StAG, Stand 2026). Manche Behörden verlangen die Zahlung bei Antragstellung, andere erst später. Mehr unter Einbürgerung Kosten.
Tipps, damit dein Antrag schnell bearbeitet wird
- Komplett einreichen: Unvollständige Anträge bleiben oft lange liegen, bis Nachforderungen erfüllt sind.
- Sortiert einreichen: Ordne die Unterlagen in der Reihenfolge des Merkblatts. Ein Deckblatt mit Inhaltsverzeichnis hilft der Sachbearbeitung.
- Kopien behalten: Mach von allem eine Kopie oder einen Scan für dich.
- Aktualität beachten: Gehaltsabrechnungen und Meldebescheinigungen veralten schnell. Wenn die Bearbeitung lange dauert, wird die Behörde aktuelle Nachweise nachfordern.
- Gültigkeit von Pass und Titel prüfen: Läuft dein Pass während des Verfahrens ab, verlängere ihn rechtzeitig und reiche die Kopie nach.
- Test vorher machen: Wenn du die Testbescheinigung schon mit dem Antrag einreichst, fällt ein häufiger Grund für Verzögerungen weg. Zur Vorbereitung kannst du eine App wie Civio mit allen 460 offiziellen Fragen nutzen.
Original, Kopie oder beglaubigte Kopie?
Das ist eine der häufigsten Unsicherheiten. Grob gilt:
- Originale wollen viele Behörden bei Pass, Aufenthaltstitel, Urkunden und Zertifikaten sehen, meist zur Einsicht bei einem Termin. Du bekommst sie danach zurück.
- Einfache Kopien reichen oft für Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag oder Rentenversicherungsverlauf.
- Beglaubigte Kopien verlangen manche Behörden, wenn du Unterlagen per Post schickst. Beglaubigen können zum Beispiel Bürgerämter, oft gegen eine kleine Gebühr.
Schick niemals ungefragt Originale deines Passes per Post. Wenn das Merkblatt unklar ist, frag kurz nach, bevor du Geld für Beglaubigungen ausgibst.
Häufige Fragen
Muss ich das Führungszeugnis selbst beantragen?
Meist nicht, die Einbürgerungsbehörde holt Auskünfte aus dem Bundeszentralregister in der Regel selbst ein. Frag aber nach, falls dein Merkblatt etwas anderes sagt oder du länger im Ausland gelebt hast.
Müssen alle ausländischen Dokumente übersetzt werden?
In der Regel ja, durch eine in Deutschland vereidigte oder ermächtigte Übersetzerin oder einen Übersetzer. Ob zusätzlich eine Apostille oder Legalisation nötig ist, hängt vom Ausstellungsland ab.
Kann ich den Antrag stellen, bevor ich alle Unterlagen habe?
Viele Behörden nehmen auch unvollständige Anträge an und fordern Fehlendes später nach. Entscheiden kann die Behörde aber erst, wenn alles vorliegt, deshalb ist ein vollständiger Antrag meist schneller.
Was ist der Rentenversicherungsverlauf und wo bekomme ich ihn?
Das ist eine Übersicht der Deutschen Rentenversicherung über deine Beitragszeiten. Du kannst ihn kostenlos online oder per Post anfordern; er zeigt der Behörde, wie lange und wie regelmäßig du gearbeitet hast.
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Informativer Artikel. Civio ist nicht mit staatlichen Stellen verbunden; prüfe die aktuellen Anforderungen immer beim BAMF (bamf.de) und deiner Einbürgerungsbehörde.