Einbürgerung für EU-Bürger – Voraussetzungen und Vorteile
Aktualisiert: 30. Oktober 2026
Als Bürgerin oder Bürger eines anderen EU-Staates kannst du dich nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland einbürgern lassen – und deine bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Die Voraussetzungen sind im Wesentlichen dieselben wie für alle: B1-Deutsch, bestandener Einbürgerungstest, gesicherter Lebensunterhalt, keine relevanten Vorstrafen. Der größte Gewinn ist das volle Wahlrecht bei Bundestags- und Landtagswahlen.
Was du als EU-Bürger schon hast
Durch die EU-Freizügigkeit hast du in Deutschland bereits viele Rechte:
- Wohnen und arbeiten ohne Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnis.
- Kommunalwahlen: Du darfst an deinem Wohnort den Gemeinderat, Kreistag und meist auch den Bürgermeister wählen.
- Europawahl: Du kannst in Deutschland deutsche Kandidatinnen und Kandidaten wählen oder in deinem Herkunftsland abstimmen – aber nur an einem Ort.
- Gleichbehandlung beim Zugang zu Arbeit und vielen Sozialleistungen.
- Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt erwirbst du in der Regel ein Daueraufenthaltsrecht.
Was die Einbürgerung zusätzlich bringt
- Bundestags- und Landtagswahlen: Das ist für viele der wichtigste Grund. Ohne deutsche Staatsangehörigkeit hast du dort keine Stimme. Mehr in Erststimme und Zweitstimme.
- Kandidieren: Für Bundestag oder Landtag kandidieren können nur Deutsche.
- Sicherheit des Aufenthalts: Ein EU-Freizügigkeitsrecht kann in Ausnahmefällen verloren gehen, etwa bei schweren Straftaten oder wenn die Voraussetzungen wegfallen. Als Deutsche oder Deutscher kannst du nicht ausgewiesen werden.
- Unabhängigkeit von der Politik deines Herkunftslandes: Falls dein Land einmal die EU verlassen sollte, wie beim Brexit das Vereinigte Königreich, wärst du abgesichert.
- Bestimmte Berufe: Einige Stellen, etwa im Beamtenverhältnis mit hoheitlichen Kernaufgaben, setzen die deutsche Staatsangehörigkeit voraus. Für viele andere Beamtenstellen genügt die Staatsangehörigkeit eines EU-Staats.
- Konsularischer Schutz durch deutsche Auslandsvertretungen und visafreies Reisen in viele Länder – je nach Herkunftsland ein großer oder kleiner Unterschied.
Die Voraussetzungen im Überblick
Nach § 10 StAG brauchst du:
- Fünf Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Als Unionsbürger musst du nicht durchgehend gearbeitet haben, aber dein Aufenthalt muss freizügigkeitsberechtigt gewesen sein – etwa als Arbeitnehmer, Selbstständiger, Studierender oder Familienangehöriger. Nicht Erwerbstätige brauchen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und Existenzmittel.
- Ein Aufenthaltsrecht auf Dauer: Das EU-Freizügigkeitsrecht wird dabei in der Regel wie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht behandelt; einen separaten Aufenthaltstitel brauchst du nicht.
- Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit – mit deinem Reisepass oder Personalausweis und einer Geburtsurkunde.
- Lebensunterhalt ohne Leistungen nach SGB II oder SGB XII. Details in Lebensunterhalt bei der Einbürgerung.
- Keine relevanten Vorstrafen – auch Verurteilungen aus deinem Herkunftsland zählen; siehe Einbürgerung und Vorstrafen.
- Deutsch auf B1-Niveau – siehe Sprachnachweis B1.
- Einbürgerungstest mit mindestens 17 von 33 richtigen Antworten.
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands.
Eine Sonderregel für EU-Bürger bei Sprache oder Test gibt es nicht. Wer in Deutschland zur Schule gegangen ist, kann aber unter Umständen vom Test befreit sein – siehe Befreiung vom Einbürgerungstest.
Doppelte Staatsangehörigkeit
Seit dem 27. Juni 2024 musst du deine bisherige Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung in Deutschland nicht mehr aufgeben. Für EU-Bürger war Mehrstaatigkeit schon vorher weitgehend erlaubt – die Reform hat das für alle verallgemeinert.
Ob du die alte Staatsangehörigkeit behältst, entscheidet allerdings das Recht deines Herkunftslandes:
- Rumänien und Polen erlauben grundsätzlich, eine weitere Staatsangehörigkeit anzunehmen. Polen behandelt seine Staatsangehörigen auf polnischem Gebiet allerdings ausschließlich als Polen.
- Einige andere Staaten haben Melde- oder Genehmigungspflichten oder schränken die doppelte Staatsangehörigkeit ein.
Prüf das vor dem Antrag beim Konsulat deines Landes. Mehr in Doppelte Staatsbürgerschaft.
Typische Fragen von EU-Bürgern zum Nachweis
Wie weise ich fünf Jahre Aufenthalt nach? Meist über deine Meldebescheinigung bzw. Meldehistorie, Arbeitsverträge, Rentenversicherungsverlauf oder Studienbescheinigungen. Lücken, etwa ein Jahr ohne Arbeit, solltest du erklären können.
Ich hatte Phasen mit Grundsicherung – ist das ein Problem? Entscheidend ist der Zeitpunkt der Einbürgerung: Dann musst du deinen Lebensunterhalt ohne SGB-II- oder SGB-XII-Leistungen sichern. Frühere Phasen sind kein Ausschlussgrund, können aber bei der Frage eine Rolle spielen, ob dein Aufenthalt freizügigkeitsberechtigt war.
Muss ich meine Geburtsurkunde übersetzen lassen? Für viele EU-Staaten gibt es mehrsprachige Formulare nach der EU-Verordnung über öffentliche Urkunden, die eine Übersetzung oft entbehrlich machen. Eine Apostille ist zwischen EU-Staaten für viele Urkunden nicht mehr nötig. Frag deine Behörde, welche Form sie akzeptiert.
Beispiel: Ioana aus Rumänien
Ioana lebt seit 2020 in Leipzig, arbeitet als Pflegefachkraft und hat 2024 das telc-Zertifikat Deutsch B1 abgelegt. 2026 besteht sie den Einbürgerungstest mit 29 Punkten. Sie stellt den Antrag beim Einbürgerungsamt der Stadt, legt Pass, Geburtsurkunde, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Rentenversicherungsverlauf und Mietvertrag vor. Ihre rumänische Staatsangehörigkeit behält sie. Nach der Urkundenübergabe kann sie bei der nächsten Landtagswahl in Sachsen wählen.
Kosten und Ablauf
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 € für Erwachsene und 51 € für miteingebürgerte minderjährige Kinder, der Einbürgerungstest kostet 25 € (Stand 2026). Hinzu kommen eventuell Kosten für Sprachprüfung und Urkunden. Den Antrag stellst du bei der Einbürgerungsbehörde deines Wohnortes, vielerorts auch online. Welche Unterlagen und Formulare genau verlangt werden, erfährst du auf der Website deiner Einbürgerungsbehörde.
Für die Testvorbereitung kannst du in einer App wie Civio alle 460 Fragen üben, auch die zehn Fragen deines Bundeslandes.
Häufige Fragen
Muss ich als EU-Bürger den Einbürgerungstest machen?
Ja, wenn du nicht befreit bist. Für Unionsbürger gelten dieselben Anforderungen an Test und Sprache wie für alle anderen.
Verliere ich meine bisherige Staatsangehörigkeit?
Nach deutschem Recht nicht – du musst sie nicht aufgeben. Ob dein Herkunftsland dir die Staatsangehörigkeit lässt, hängt von dessen Recht ab. Rumänien und Polen etwa erlauben die doppelte Staatsangehörigkeit.
Brauche ich als EU-Bürger einen Aufenthaltstitel für die Einbürgerung?
Nein. Dein Freizügigkeitsrecht ersetzt den Aufenthaltstitel. Du musst aber nachweisen, dass du seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebst.
Lohnt sich die Einbürgerung, wenn ich schon EU-Bürger bin?
Das hängt von dir ab. Der wichtigste Vorteil ist das Wahlrecht bei Bundestags- und Landtagswahlen. Dazu kommt ein unentziehbarer Aufenthalt in Deutschland, unabhängig von der Entwicklung deines Herkunftslandes.
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Informativer Artikel. Civio ist nicht mit staatlichen Stellen verbunden; prüfe die aktuellen Anforderungen immer beim BAMF (bamf.de) und deiner Einbürgerungsbehörde.