Was kostet die Einbürgerung? Gebühren und Nebenkosten 2026

Die Einbürgerung kostet in Deutschland 255 Euro Gebühr für Erwachsene und 51 Euro für jedes minderjährige Kind, das ohne eigenes Einkommen miteingebürgert wird (§ 38 StAG, Stand 2026). Dazu kommen Nebenkosten: 25 Euro für den Einbürgerungstest, eventuell eine Sprachprüfung, Übersetzungen und Urkunden sowie nach der Einbürgerung Personalausweis und Reisepass. Realistisch solltest du für eine Person mit einigen hundert Euro rechnen.

Die Einbürgerungsgebühr nach § 38 StAG

Die Gebühren sind bundesweit einheitlich im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt. Den Wortlaut findest du in § 38 StAG:

Wichtig: Ein Kind, das allein und nicht zusammen mit einem Elternteil eingebürgert wird, oder ein Kind mit eigenem Einkommen zahlt die volle Gebühr von 255 Euro. Mehr unter Einbürgerung von Kindern.

Gebühr bei Ablehnung oder Rücknahme

Auch wenn es nicht zur Einbürgerung kommt, kann eine Gebühr fällig werden: Wird dein Antrag nach Beginn der sachlichen Bearbeitung abgelehnt oder ziehst du ihn zurück, erhebt die Behörde eine Gebühr ab 25 Euro bis höchstens zur Höhe der regulären Gebühr. Es lohnt sich also, die Voraussetzungen vorher gründlich zu prüfen.

Ermäßigung oder Befreiung

Nach § 38 Abs. 4 StAG kann die Gebühr aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses ermäßigt oder erlassen werden. Das ist eine Ermessensentscheidung im Einzelfall – etwa bei mehreren Kindern oder in besonderen Härtefällen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Wenn du denkst, dass das bei dir in Betracht kommt, stelle einen kurzen, begründeten Antrag zusammen mit dem Einbürgerungsantrag.

Gebührenfrei sind einige Sonderfälle, zum Beispiel die Wiedereinbürgerung von Nachfahren NS-Verfolgter nach Artikel 116 Abs. 2 Grundgesetz oder § 15 StAG.

Nebenkosten vor dem Antrag

Einbürgerungstest: 25 Euro

Die Gebühr ist bundesweit gleich und fällt bei jedem Versuch an. Wer mit deutschem Schulabschluss befreit ist, zahlt nichts. Details: Einbürgerungstest Kosten.

Sprachnachweis B1: je nach Anbieter

Wenn du noch kein anerkanntes Zertifikat hast, musst du eine Sprachprüfung ablegen. Die Preise hängen vom Prüfungsanbieter und vom Ort ab und können deutlich höher sein als die Einbürgerungsgebühr selbst. Wenn du ein Zertifikat Integrationskurs oder einen deutschen Schulabschluss hast, entfällt dieser Posten. Mehr unter Sprachnachweis B1.

Übersetzungen und Beglaubigungen

Ausländische Urkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunde müssen meist von einer in Deutschland vereidigten oder ermächtigten Übersetzerin oder einem Übersetzer übersetzt werden. Abgerechnet wird oft pro Seite oder pro Zeile. Je nach Land kommen eine Apostille oder Legalisation hinzu, die im Ausstellungsland kostenpflichtig sind.

Urkunden und Bescheinigungen

Optional: Kurse und Beratung

Vorbereitungskurse für den Test oder Sprachkurse sind freiwillig. Eine anwaltliche Beratung kann bei schwierigen Fällen sinnvoll sein, kostet aber zusätzlich.

Kosten nach der Einbürgerung

Wenn du die Einbürgerungsurkunde in der Hand hast, brauchst du deutsche Ausweisdokumente:

Die aktuellen Ausweisgebühren erfährst du bei deinem Bürgeramt. Was nach der Einbürgerung sonst noch ansteht, steht unter Nach der Einbürgerung.

Beispielrechnungen

Eine erwachsene Person

Grundkosten: 280 Euro für Test und Gebühr, plus die individuellen Nebenkosten.

Familie mit zwei Kindern unter 16

Grundkosten: 662 Euro, plus Übersetzungen, eventuelle Sprachprüfungen und Ausweise für vier Personen.

So hältst du die Kosten niedrig

  1. Test beim ersten Versuch bestehen: Jede Wiederholung kostet 25 Euro. Mit gezielter Vorbereitung, etwa im Prüfungsmodus einer App wie Civio oder mit unseren Übungsfragen, sparst du dir den zweiten Anlauf.
  2. Vorhandene Nachweise nutzen: Zertifikat Integrationskurs oder deutscher Schulabschluss ersetzen eine eigene Sprachprüfung.
  3. Vorher fragen, was übersetzt werden muss: So zahlst du nicht für überflüssige Übersetzungen.
  4. Antrag nur stellen, wenn die Voraussetzungen vorliegen: Eine Ablehnung kostet ebenfalls Geld.
  5. Familie gemeinsam einbürgern: Miteingebürgerte Kinder ohne Einkommen zahlen nur 51 statt 255 Euro.

Häufige Fragen

Wie viel kostet die Einbürgerung 2026?

Die Gebühr beträgt 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für miteingebürgerte minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen. Dazu kommen Nebenkosten wie 25 Euro für den Einbürgerungstest.

Wann muss ich die Einbürgerungsgebühr bezahlen?

Das regelt die Behörde unterschiedlich. Manche verlangen die Zahlung bei Antragstellung, andere schicken später einen Gebührenbescheid.

Kann ich die Gebühr in Raten zahlen oder erlassen bekommen?

Nach § 38 Abs. 4 StAG kann die Gebühr aus Billigkeitsgründen oder im öffentlichen Interesse ermäßigt oder erlassen werden. Ob das bei dir in Frage kommt, entscheidet die Behörde im Einzelfall; frag auch nach Ratenzahlung.

Bekomme ich die Gebühr zurück, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Nicht vollständig. Nach Beginn der sachlichen Bearbeitung fällt auch bei Ablehnung oder Rücknahme eine Gebühr ab 25 Euro an, höchstens in Höhe der vollen Gebühr.

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Informativer Artikel. Civio ist nicht mit staatlichen Stellen verbunden; prüfe die aktuellen Anforderungen immer beim BAMF (bamf.de) und deiner Einbürgerungsbehörde.