Die Einbürgerungsfeier – Ablauf und feierliches Bekenntnis

Bei der Einbürgerungsfeier bekommst du deine Einbürgerungsurkunde überreicht – und genau in diesem Moment wirst du deutsch. Vorher sprichst du ein kurzes feierliches Bekenntnis zum Grundgesetz. Wie festlich der Rahmen ist, entscheidet jede Stadt oder jeder Landkreis selbst: von der großen Feier im Rathaussaal mit Musik bis zur kurzen Übergabe im Büro der Behörde.

Die rechtliche Grundlage

Geregelt ist das in § 16 Staatsangehörigkeitsgesetz. Dort stehen drei Dinge:

  1. Die Einbürgerung wird wirksam mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
  2. Vor der Aushändigung gibst du ein feierliches Bekenntnis ab.
  3. Die Urkunde soll im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier ausgehändigt werden.

„Soll“ heißt: Die Feier ist der Regelfall, aber keine Pflicht für die Behörde. Viele Kommunen veranstalten Sammelfeiern mehrmals im Jahr; wo die Zahl der Einbürgerungen sehr hoch ist oder Räume fehlen, gibt es weiter auch Einzeltermine.

Der Text des feierlichen Bekenntnisses

Das Bekenntnis ist im Gesetz vorgegeben. Es lautet:

„Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“

Du sprichst den Satz meist gemeinsam mit den anderen Eingebürgerten nach oder liest ihn vor. Es ist kein religiöser Eid, du musst nicht schwören und nichts auf ein Buch legen. Du musst den Text auch nicht auswendig können – er wird vorgegeben.

Nicht verwechseln: Schon beim Antrag hast du schriftlich ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung unterschrieben. Das ist eine Voraussetzung für die Einbürgerung. Das feierliche Bekenntnis bei der Feier ist ein zusätzlicher, symbolischer Schritt direkt vor der Übergabe. Mehr dazu in Bekenntnis zur FDGO.

So läuft eine typische Feier ab

Der Ablauf unterscheidet sich von Ort zu Ort, oft sieht er aber so aus:

  1. Einlass und Kontrolle: Du meldest dich mit deinem Ausweisdokument (meist dein ausländischer Pass) an. Die Behörde prüft deine Identität – die Urkunde darf nur dir persönlich ausgehändigt werden.
  2. Begrüßung: Eine Bürgermeisterin, ein Landrat oder eine andere Vertreterin der Stadt hält eine kurze Rede.
  3. Musik und Grußworte: Häufig gibt es Live-Musik, manchmal erzählen bereits Eingebürgerte ihre Geschichte.
  4. Feierliches Bekenntnis: Alle sprechen gemeinsam den Bekenntnistext.
  5. Nationalhymne: Oft wird die dritte Strophe des Deutschlandliedes gespielt oder gesungen – „Einigkeit und Recht und Freiheit“. Mitsingen ist freiwillig. Den Text und seine Geschichte findest du in Symbole Deutschlands.
  6. Urkundenübergabe: Du wirst namentlich aufgerufen und bekommst die Urkunde. Ab jetzt bist du deutsch.
  7. Fotos und Empfang: Viele Städte laden anschließend zu einem kleinen Empfang ein.

Insgesamt dauert eine Sammelfeier meist ein bis zwei Stunden. Ein Einzeltermin im Amt ist oft in 15 Minuten erledigt.

Checkliste: Was du mitbringen solltest

Lies das Einladungsschreiben genau. Manche Behörden verlangen, dass du bestimmte Unterlagen schon vor dem Termin einreichst oder aktuelle Nachweise mitbringst, etwa wenn sich seit dem Antrag etwas geändert hat.

Gäste, Kleidung, Fotos

Was, wenn du den Termin nicht wahrnehmen kannst?

Melde dich so früh wie möglich bei der Behörde. Meist bekommst du einen Ersatztermin – bei der nächsten Feier oder als Einzeltermin. Wichtig: Solange du die Urkunde nicht erhalten hast, bist du nicht eingebürgert. Wenn du die Übergabe lange hinauszögerst, kann sich die Situation in der Zwischenzeit ändern, etwa wenn ein neues Strafverfahren eröffnet wird oder dein Aufenthaltsstatus wegfällt. Die Behörde prüft vor der Übergabe, ob die Voraussetzungen noch vorliegen.

Nach der Feier

Mit der Urkunde in der Hand kannst du deinen Personalausweis und Reisepass beantragen und hast ab sofort das Wahlrecht. Was du in den Tagen danach erledigen solltest, liest du in Nach der Einbürgerung. Wenn du erst am Anfang stehst, beginnt alles mit den Voraussetzungen für die Einbürgerung und dem Einbürgerungstest.

Tipps für einen entspannten Tag

Häufige Fragen

Ist die Einbürgerungsfeier Pflicht?

Für dich ist die persönliche Übergabe der Urkunde nötig, die öffentliche Feier selbst aber nicht. Die Behörde soll laut § 16 StAG eine Feier anbieten. Wo es keine gibt oder du nicht teilnehmen kannst, erhältst du die Urkunde in einem Einzeltermin.

Muss ich bei der Feier die Nationalhymne singen?

Nein. Das Mitsingen ist freiwillig. Verpflichtend ist nur das feierliche Bekenntnis vor der Übergabe der Urkunde.

Kann jemand anderes meine Urkunde abholen?

In der Regel nicht. Die Urkunde wird dir persönlich ausgehändigt, weil du vorher das Bekenntnis abgeben musst. Für Kinder nehmen die Eltern die Urkunde entgegen.

Was kostet die Einbürgerungsfeier?

Für die Feier selbst zahlst du nichts extra. Die Einbürgerungsgebühr von 255 € für Erwachsene bzw. 51 € für miteingebürgerte Kinder (Stand 2026) ist in der Regel schon vorher fällig.

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Informativer Artikel. Civio ist nicht mit staatlichen Stellen verbunden; prüfe die aktuellen Anforderungen immer beim BAMF (bamf.de) und deiner Einbürgerungsbehörde.