Die Einbürgerungsfeier – Ablauf und feierliches Bekenntnis
Aktualisiert: 30. Oktober 2026
Bei der Einbürgerungsfeier bekommst du deine Einbürgerungsurkunde überreicht – und genau in diesem Moment wirst du deutsch. Vorher sprichst du ein kurzes feierliches Bekenntnis zum Grundgesetz. Wie festlich der Rahmen ist, entscheidet jede Stadt oder jeder Landkreis selbst: von der großen Feier im Rathaussaal mit Musik bis zur kurzen Übergabe im Büro der Behörde.
Die rechtliche Grundlage
Geregelt ist das in § 16 Staatsangehörigkeitsgesetz. Dort stehen drei Dinge:
- Die Einbürgerung wird wirksam mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
- Vor der Aushändigung gibst du ein feierliches Bekenntnis ab.
- Die Urkunde soll im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier ausgehändigt werden.
„Soll“ heißt: Die Feier ist der Regelfall, aber keine Pflicht für die Behörde. Viele Kommunen veranstalten Sammelfeiern mehrmals im Jahr; wo die Zahl der Einbürgerungen sehr hoch ist oder Räume fehlen, gibt es weiter auch Einzeltermine.
Der Text des feierlichen Bekenntnisses
Das Bekenntnis ist im Gesetz vorgegeben. Es lautet:
„Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“
Du sprichst den Satz meist gemeinsam mit den anderen Eingebürgerten nach oder liest ihn vor. Es ist kein religiöser Eid, du musst nicht schwören und nichts auf ein Buch legen. Du musst den Text auch nicht auswendig können – er wird vorgegeben.
Nicht verwechseln: Schon beim Antrag hast du schriftlich ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung unterschrieben. Das ist eine Voraussetzung für die Einbürgerung. Das feierliche Bekenntnis bei der Feier ist ein zusätzlicher, symbolischer Schritt direkt vor der Übergabe. Mehr dazu in Bekenntnis zur FDGO.
So läuft eine typische Feier ab
Der Ablauf unterscheidet sich von Ort zu Ort, oft sieht er aber so aus:
- Einlass und Kontrolle: Du meldest dich mit deinem Ausweisdokument (meist dein ausländischer Pass) an. Die Behörde prüft deine Identität – die Urkunde darf nur dir persönlich ausgehändigt werden.
- Begrüßung: Eine Bürgermeisterin, ein Landrat oder eine andere Vertreterin der Stadt hält eine kurze Rede.
- Musik und Grußworte: Häufig gibt es Live-Musik, manchmal erzählen bereits Eingebürgerte ihre Geschichte.
- Feierliches Bekenntnis: Alle sprechen gemeinsam den Bekenntnistext.
- Nationalhymne: Oft wird die dritte Strophe des Deutschlandliedes gespielt oder gesungen – „Einigkeit und Recht und Freiheit“. Mitsingen ist freiwillig. Den Text und seine Geschichte findest du in Symbole Deutschlands.
- Urkundenübergabe: Du wirst namentlich aufgerufen und bekommst die Urkunde. Ab jetzt bist du deutsch.
- Fotos und Empfang: Viele Städte laden anschließend zu einem kleinen Empfang ein.
Insgesamt dauert eine Sammelfeier meist ein bis zwei Stunden. Ein Einzeltermin im Amt ist oft in 15 Minuten erledigt.
Checkliste: Was du mitbringen solltest
- Einladungsschreiben der Einbürgerungsbehörde
- Gültiger Pass oder anderes Identitätsdokument
- Aufenthaltstitel – er wird häufig direkt eingezogen
- Eventuell eine Quittung über die bezahlte Einbürgerungsgebühr, falls das Schreiben dazu auffordert
- Bei Kindern, die mit eingebürgert werden: deren Pässe; Kinder unter 16 Jahren sprechen das Bekenntnis in der Regel nicht selbst
Lies das Einladungsschreiben genau. Manche Behörden verlangen, dass du bestimmte Unterlagen schon vor dem Termin einreichst oder aktuelle Nachweise mitbringst, etwa wenn sich seit dem Antrag etwas geändert hat.
Gäste, Kleidung, Fotos
- Gäste: Bei Sammelfeiern ist die Zahl der Begleitpersonen oft begrenzt, zum Beispiel auf eine oder zwei. Das steht in der Einladung.
- Kleidung: Es gibt keine Kleiderordnung. Viele kommen festlich, aber Alltagskleidung ist völlig in Ordnung.
- Fotos: In der Regel erlaubt; manchmal gibt es einen offiziellen Fotografen. Respektiere, dass andere Teilnehmende vielleicht nicht fotografiert werden möchten.
Was, wenn du den Termin nicht wahrnehmen kannst?
Melde dich so früh wie möglich bei der Behörde. Meist bekommst du einen Ersatztermin – bei der nächsten Feier oder als Einzeltermin. Wichtig: Solange du die Urkunde nicht erhalten hast, bist du nicht eingebürgert. Wenn du die Übergabe lange hinauszögerst, kann sich die Situation in der Zwischenzeit ändern, etwa wenn ein neues Strafverfahren eröffnet wird oder dein Aufenthaltsstatus wegfällt. Die Behörde prüft vor der Übergabe, ob die Voraussetzungen noch vorliegen.
Nach der Feier
Mit der Urkunde in der Hand kannst du deinen Personalausweis und Reisepass beantragen und hast ab sofort das Wahlrecht. Was du in den Tagen danach erledigen solltest, liest du in Nach der Einbürgerung. Wenn du erst am Anfang stehst, beginnt alles mit den Voraussetzungen für die Einbürgerung und dem Einbürgerungstest.
Tipps für einen entspannten Tag
- Plane Puffer ein: Bei Sammelfeiern gibt es oft eine Einlasskontrolle mit Warteschlange. Komm lieber 20 bis 30 Minuten früher.
- Prüfe deinen Namen: Kontrolliere direkt bei der Übergabe, ob Name, Geburtsdatum und Geburtsort auf der Urkunde korrekt geschrieben sind. Fehler lassen sich am einfachsten sofort klären.
- Transportiere die Urkunde sicher: Bring eine feste Mappe mit, damit das Dokument nicht knickt. Du brauchst das Original später für den Personalausweis.
- Kinder mitnehmen? Wenn deine Kinder mit eingebürgert werden, sind sie meist ausdrücklich eingeladen – oft ist das für die ganze Familie ein besonderer Moment.
- Termin fürs Bürgeramt: Viele buchen schon vor der Feier einen Termin für den Personalausweis in den Tagen danach.
Häufige Fragen
Ist die Einbürgerungsfeier Pflicht?
Für dich ist die persönliche Übergabe der Urkunde nötig, die öffentliche Feier selbst aber nicht. Die Behörde soll laut § 16 StAG eine Feier anbieten. Wo es keine gibt oder du nicht teilnehmen kannst, erhältst du die Urkunde in einem Einzeltermin.
Muss ich bei der Feier die Nationalhymne singen?
Nein. Das Mitsingen ist freiwillig. Verpflichtend ist nur das feierliche Bekenntnis vor der Übergabe der Urkunde.
Kann jemand anderes meine Urkunde abholen?
In der Regel nicht. Die Urkunde wird dir persönlich ausgehändigt, weil du vorher das Bekenntnis abgeben musst. Für Kinder nehmen die Eltern die Urkunde entgegen.
Was kostet die Einbürgerungsfeier?
Für die Feier selbst zahlst du nichts extra. Die Einbürgerungsgebühr von 255 € für Erwachsene bzw. 51 € für miteingebürgerte Kinder (Stand 2026) ist in der Regel schon vorher fällig.
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Informativer Artikel. Civio ist nicht mit staatlichen Stellen verbunden; prüfe die aktuellen Anforderungen immer beim BAMF (bamf.de) und deiner Einbürgerungsbehörde.