Nach der Einbürgerung – deine Checkliste für die ersten Wochen
Aktualisiert: 30. Oktober 2026
Deutsch bist du in dem Moment, in dem dir die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt wird – nicht schon mit dem Bescheid oder dem Anruf der Behörde. Danach solltest du zügig einen Personalausweis beantragen, deine Daten bei Arbeitgeber und Behörden aktualisieren und klären, was mit deiner bisherigen Staatsangehörigkeit passiert. Diese Checkliste führt dich Schritt für Schritt durch die ersten Wochen.
Der entscheidende Moment: die Aushändigung der Urkunde
Nach § 16 StAG wird die Einbürgerung mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Vorher gibst du das feierliche Bekenntnis zum Grundgesetz ab. Viele Städte verbinden das mit einer Einbürgerungsfeier, andere übergeben die Urkunde in einem kurzen Termin im Amt. Wie das abläuft, erfährst du in Einbürgerungsfeier.
Bis zur Aushändigung bist du rechtlich noch Ausländerin oder Ausländer. Plane deshalb keine Reise mit deutschem Pass und keine Behördentermine, bevor du die Urkunde in der Hand hast.
Die Urkunde ist ein wertvolles Dokument. Bewahre das Original sicher auf und mach dir Kopien. Für viele spätere Vorgänge brauchst du sie, etwa für den ersten Ausweis oder wenn du einmal einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen willst.
Schritt 1: Personalausweis und Reisepass beantragen
Als Deutsche oder Deutscher ab 16 Jahren musst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen (Ausweispflicht). Den Antrag stellst du beim Bürgeramt deines Wohnortes. Mitbringen solltest du in der Regel:
- die Einbürgerungsurkunde im Original,
- deinen bisherigen ausländischen Pass,
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (vielerorts wird das Foto inzwischen digital direkt im Amt oder bei zertifizierten Fotografen erstellt),
- bei Namensänderungen die entsprechenden Nachweise, z. B. Heiratsurkunde.
Der Personalausweis gilt ab 24 Jahren zehn Jahre, darunter sechs Jahre. Die Herstellung dauert meist einige Wochen. Die Gebühren wurden zuletzt angepasst – prüf die aktuelle Höhe beim Bürgeramt oder auf dem Personalausweisportal des Bundes. Wenn du schnell reisen musst, gibt es einen vorläufigen Personalausweis oder einen Express-Reisepass gegen Aufpreis.
Tipp: Beantrage Ausweis und Pass gleich zusammen, wenn du ins Nicht-EU-Ausland reisen willst. Für Reisen innerhalb der EU und in den Schengen-Raum reicht der Personalausweis.
Schritt 2: Aufenthaltstitel zurückgeben
Mit der Einbürgerung brauchst du keinen Aufenthaltstitel mehr. Deine elektronische Aufenthaltskarte verliert ihre Bedeutung. Viele Behörden ziehen sie bei der Urkundenübergabe ein oder bitten dich, sie bei der Ausländerbehörde abzugeben. Frag bei der Übergabe nach, wie es in deiner Stadt gehandhabt wird.
Schritt 3: Daten aktualisieren
Deine Staatsangehörigkeit steht an vielen Stellen. Aktualisiere sie insbesondere bei:
- Arbeitgeber – für die Personalakte; eventuelle Arbeitserlaubnis-Vermerke entfallen.
- Krankenkasse und Rentenversicherung – meist reicht eine kurze Mitteilung.
- Bank – Banken müssen die Staatsangehörigkeit ihrer Kundinnen und Kunden kennen.
- Familienkasse, Jobcenter oder Elterngeldstelle, falls du dort Leistungen beziehst.
- Führerschein – ein ausländischer Führerschein bleibt grundsätzlich wie bisher gültig bzw. umschreibungspflichtig; die Einbürgerung ändert daran nichts Grundlegendes.
Das Melderegister wird in der Regel automatisch durch die Einbürgerungsbehörde informiert. Kontrolliere bei der nächsten Meldebescheinigung, ob „deutsch“ eingetragen ist.
Schritt 4: Die bisherige Staatsangehörigkeit klären
Seit dem 27. Juni 2024 musst du deine alte Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung nicht mehr aufgeben. Ob du sie behältst, entscheidet aber dein Herkunftsland. Manche Staaten erlauben mehrere Staatsangehörigkeiten, andere entziehen sie automatisch, wenn du eine fremde annimmst, und wieder andere verlangen eine Meldung.
Kläre deshalb:
- Muss ich die Einbürgerung bei meinem Konsulat melden?
- Darf ich meinen alten Pass weiter benutzen?
- Welche Pflichten (z. B. Wehrpflicht, Steuern) bleiben bestehen?
Wichtig: In Deutschland giltst du ab jetzt immer als Deutsche oder Deutscher. Bei der Einreise nach Deutschland nutzt du den deutschen Pass. Mehr zur Mehrstaatigkeit in Doppelte Staatsbürgerschaft.
Schritt 5: Dein neues Wahlrecht nutzen
Das ist für viele der wichtigste Unterschied. Als Deutsche oder Deutscher darfst du wählen:
- bei der Bundestagswahl (ab 18 Jahren, wenn du seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnst),
- bei Landtagswahlen (Wahlalter je nach Land 16 oder 18 Jahre),
- bei Kommunalwahlen und Europawahlen (für die Europawahl gilt seit 2024 ein Wahlalter von 16 Jahren).
Du musst dich für Wahlen in Deutschland nicht registrieren. Wenn du mit Hauptwohnsitz gemeldet bist, kommst du automatisch ins Wählerverzeichnis und bekommst vor jeder Wahl eine Wahlbenachrichtigung per Post. Du kannst auch per Briefwahl abstimmen. Wie die Stimmen bei der Bundestagswahl funktionieren, erklärt Erststimme und Zweitstimme.
Außerdem darfst du jetzt selbst für den Bundestag oder Landtag kandidieren und kannst zum Schöffen oder Wahlhelfer berufen werden.
Schritt 6: Was du sonst noch beachten solltest
- Kinder: Wurden deine Kinder mit eingebürgert, bekommen sie eigene Urkunden. Beantrage auch für sie Ausweise.
- Reisen: Mit dem deutschen Pass reist du in sehr viele Länder visumfrei. Prüf vor jeder Reise die Hinweise des Auswärtigen Amts, besonders bei Reisen in dein Herkunftsland.
- Konsularischer Schutz: Im Ausland hilft dir jetzt die deutsche Botschaft. In deinem anderen Heimatstaat kann sie aber oft nur eingeschränkt helfen.
- Beruf: Bestimmte Tätigkeiten, etwa im Beamtenverhältnis bei sicherheitsrelevanten Stellen, setzen die deutsche Staatsangehörigkeit voraus.
Und falls du jemandem in deinem Umfeld beim Weg zur Einbürgerung helfen willst: Die offiziellen Testfragen findest du auf unserer Fragenseite.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich offiziell deutsch?
Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Ein Schreiben, dass die Einbürgerung bewilligt wurde, reicht noch nicht. Das Datum auf der Urkunde ist entscheidend.
Wie lange dauert es, bis ich meinen Personalausweis bekomme?
Meist einige Wochen nach dem Antrag. Für dringende Reisen kannst du einen vorläufigen Personalausweis oder einen Reisepass im Expressverfahren beantragen.
Muss ich meinen alten Pass abgeben?
Deutschland verlangt das in der Regel nicht. Ob du ihn behalten und nutzen darfst, hängt vom Recht deines Herkunftslandes ab. Frag beim Konsulat nach.
Kann ich bei der nächsten Wahl schon wählen?
Ja, wenn du zum Stichtag deutsch bist, das Wahlalter erreicht hast und in Deutschland gemeldet bist. Ist die Einbürgerung kurz vor der Wahl, melde dich beim Wahlamt, falls keine Wahlbenachrichtigung kommt.
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Informativer Artikel. Civio ist nicht mit staatlichen Stellen verbunden; prüfe die aktuellen Anforderungen immer beim BAMF (bamf.de) und deiner Einbürgerungsbehörde.