Die wichtigsten Artikel des Grundgesetzes – einfach erklärt

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und gilt seit dem 23. Mai 1949. Für den Einbürgerungstest musst du nicht alle Artikel kennen, aber einige wenige tauchen immer wieder auf: Artikel 1 (Menschenwürde), die Grundrechte in den Artikeln 2 bis 19, Artikel 20 (Staatsprinzipien) und die Regeln zu Parteien und Wahlen. Hier findest du die wichtigsten Artikel kurz erklärt, mit Beispielen aus dem Alltag.

Warum es „Grundgesetz“ heißt

Als das Grundgesetz 1949 beschlossen wurde, war Deutschland geteilt. Der Parlamentarische Rat wollte bewusst keine endgültige „Verfassung“ schreiben, solange nicht alle Deutschen mitbestimmen konnten. Daher der Name. Nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 blieb das Grundgesetz die Verfassung für ganz Deutschland. Im Test lautet die Antwort auf die Frage nach dem Namen der deutschen Verfassung immer: Grundgesetz.

Den vollständigen Text findest du kostenlos auf gesetze-im-internet.de.

Aufbau in Kürze

Die Artikel, die du kennen solltest

Artikel 1 – Menschenwürde

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das ist der wohl bekannteste Satz des Grundgesetzes. Der Staat muss die Würde jedes Menschen achten und schützen – egal welcher Herkunft, Religion oder Staatsangehörigkeit. Im Test wird gefragt, welches Grundrecht in Artikel 1 steht: die Unantastbarkeit der Menschenwürde.

Artikel 2 – Freie Entfaltung der Persönlichkeit

Jeder darf sein Leben frei gestalten, solange er nicht die Rechte anderer verletzt. Dazu gehören auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Artikel 3 – Gleichheit

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen Geschlecht, Abstammung, Herkunft, Sprache, Glauben, politischer Anschauung oder Behinderung benachteiligt werden. Mehr dazu in Gleichberechtigung in Deutschland.

Artikel 4 – Glaubens- und Gewissensfreiheit

Du darfst glauben, was du willst – oder an gar nichts. Niemand darf dich zwingen, einer Religion anzugehören. Details in Religionsfreiheit in Deutschland.

Artikel 5 – Meinungs- und Pressefreiheit

Du darfst deine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern, auch im Internet und auch gegen die Regierung. Zensur findet nicht statt. Grenzen gibt es etwa bei Beleidigung, falschen Tatsachenbehauptungen über Personen oder Volksverhetzung.

Artikel 6 – Ehe und Familie

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Die Erziehung der Kinder ist das Recht und die Pflicht der Eltern.

Artikel 7 – Schulwesen

Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. Religionsunterricht ist an öffentlichen Schulen in der Regel ordentliches Lehrfach, aber die Eltern entscheiden über die Teilnahme.

Artikel 8 und 9 – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Du darfst dich friedlich und ohne Waffen versammeln. Demonstrationen unter freiem Himmel müssen in der Regel angemeldet werden. Artikel 9 schützt auch das Recht, Gewerkschaften zu gründen.

Artikel 10 – Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis

Niemand darf deine Briefe öffnen oder deine Telefonate abhören, außer in gesetzlich geregelten Ausnahmen.

Artikel 11 und 12 – Freizügigkeit und Berufsfreiheit

Alle Deutschen dürfen ihren Wohnort im ganzen Bundesgebiet frei wählen und ihren Beruf frei wählen. Zwangsarbeit ist verboten.

Artikel 16a – Asylrecht

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Es ist das einzige Grundrecht, das nur für Ausländerinnen und Ausländer gilt – eine beliebte Testfrage.

Artikel 20 – die Staatsprinzipien

Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (Volkssouveränität). Die Gewalt ist geteilt in Gesetzgebung (Legislative), vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative). Auch das Rechtsstaatsprinzip steckt hier: Der Staat ist an Recht und Gesetz gebunden.

Artikel 21 – Parteien

Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit. Ihre innere Ordnung muss demokratisch sein. Parteien, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wollen, sind verfassungswidrig – darüber entscheidet nur das Bundesverfassungsgericht.

Artikel 38 – Wahlrechtsgrundsätze

Die Abgeordneten des Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Wählen darf, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Mehr in Erststimme und Zweitstimme.

Artikel 79 Absatz 3 – die „Ewigkeitsklausel“

Bestimmte Grundsätze dürfen nie geändert werden, auch nicht mit Zweidrittelmehrheit: die Menschenwürde (Art. 1), die Grundsätze aus Artikel 20 und die Gliederung des Bundes in Länder.

Artikel 102 – Abschaffung der Todesstrafe

„Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Ein kurzer Satz mit großer Bedeutung.

Wie das Grundgesetz geändert wird

Für eine Änderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat (Art. 79 Absatz 2). Das Grundgesetz wurde seit 1949 schon viele Male geändert. Grundrechte können nicht einfach abgeschafft werden: Im Test kommt etwa die Frage, ob eine Partei die Pressefreiheit abschaffen kann – die Antwort ist nein.

So lernst du die Artikel effizient

  1. Lerne nicht Artikelnummern auswendig, sondern Inhalte. Im Test wird selten nach Nummern gefragt, eher nach dem Inhalt (Ausnahme: Artikel 1).
  2. Verknüpfe jeden Artikel mit einem Alltagsbeispiel: Demo anmelden (Art. 8), Brief eines anderen nicht öffnen (Art. 10), Religion frei wählen (Art. 4).
  3. Achte auf Fangfragen: „Was steht nicht im Grundgesetz?“ – zum Beispiel, dass alle gleich viel Geld haben sollen.
  4. Wiederhole in Abständen: Mit einer Lern-App wie Civio kommen Fragen, die du falsch beantwortet hast, automatisch öfter dran.

Eine ausführlichere Übersicht über die Grundrechte findest du in Grundrechte in Deutschland, das Zusammenspiel der Verfassungsorgane in Politisches System Deutschlands.

Häufige Fragen

Seit wann gilt das Grundgesetz?

Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verkündet und trat mit Ablauf dieses Tages in Kraft. Der 23. Mai gilt deshalb als Geburtstag der Bundesrepublik.

Wie viele Artikel hat das Grundgesetz?

Es gibt Artikel bis Nummer 146, durch Einfügungen wie 16a oder 23 und Streichungen ist die genaue Zahl aber nicht 146. Für den Test ist das unwichtig.

Welche Artikel kommen im Einbürgerungstest am häufigsten vor?

Vor allem Artikel 1 (Menschenwürde), die Grundrechte wie Meinungs-, Glaubens- und Pressefreiheit sowie die Prinzipien aus Artikel 20: Demokratie, Bundesstaat, Sozialstaat, Rechtsstaat und Gewaltenteilung.

Wer schützt das Grundgesetz?

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es legt das Grundgesetz aus und kann Gesetze für verfassungswidrig erklären. Jede Person kann Verfassungsbeschwerde einlegen, wenn sie sich in ihren Grundrechten verletzt sieht.

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Informativer Artikel. Civio ist nicht mit staatlichen Stellen verbunden; prüfe die aktuellen Anforderungen immer beim BAMF (bamf.de) und deiner Einbürgerungsbehörde.