Grundrechte in Deutschland – was sie schützen und wo ihre Grenzen liegen

Die Grundrechte stehen in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes und schützen dich vor allem vor dem Staat: Er darf deine Würde, deine Meinung, deinen Glauben oder deine Wohnung nicht einfach antasten. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen in Deutschland, andere nur für Deutsche. Und fast jedes Grundrecht hat Grenzen – genau danach fragt der Einbürgerungstest gern.

Was Grundrechte sind – und was nicht

Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Sie verpflichten Polizei, Behörden, Gerichte und den Gesetzgeber. Wenn dich eine Behörde ohne Grund anders behandelt als andere, verletzt sie dein Grundrecht auf Gleichbehandlung. Wenn dein Nachbar unfreundlich ist, ist das dagegen kein Grundrechtsfall.

Trotzdem wirken die Grundrechte auch zwischen Privatpersonen, etwa über Gesetze wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Ein Arbeitgeber darf dich nicht wegen deiner Hautfarbe ablehnen, ein Schwimmbad dich nicht wegen deiner Herkunft abweisen.

Grundrechte binden alle staatliche Gewalt unmittelbar (Art. 1 Absatz 3 GG). Sie sind also keine schönen Absichtserklärungen, sondern einklagbar – notfalls mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

Menschenrechte und Deutschenrechte

Ein wichtiger Unterschied, den viele nicht kennen:

Mit der Einbürgerung bekommst du also auch verfassungsrechtlich alle Grundrechte – plus das Wahlrecht aus Artikel 38.

Die wichtigsten Grundrechte mit Beispielen

  1. Menschenwürde (Art. 1): Folter, entwürdigende Behandlung oder Strafen sind verboten – ohne Ausnahme.
  2. Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2): Auch Eltern dürfen ihre Kinder nicht schlagen; das ist in Deutschland strafbar bzw. verboten.
  3. Gleichheit (Art. 3): Männer und Frauen haben die gleichen Rechte. Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
  4. Glaubensfreiheit (Art. 4): Du darfst deine Religion wechseln oder keine haben. Ab 14 Jahren entscheidet ein Kind selbst über seine Religion.
  5. Meinungsfreiheit (Art. 5): Du darfst die Regierung kritisieren, auch scharf und auch im Internet.
  6. Pressefreiheit (Art. 5): Zeitungen, Radio und Internetmedien dürfen ohne staatliche Zensur berichten.
  7. Ehe und Familie (Art. 6): Mütter haben Anspruch auf Schutz und Fürsorge, z. B. durch den Mutterschutz.
  8. Versammlungsfreiheit (Art. 8): Friedliche Demonstrationen sind erlaubt; draußen muss man sie in der Regel vorher anmelden.
  9. Briefgeheimnis (Art. 10): Wer absichtlich einen Brief öffnet, der an jemand anderen adressiert ist, verletzt das Briefgeheimnis.
  10. Freizügigkeit (Art. 11): Du darfst deinen Wohnort selbst wählen.
  11. Berufsfreiheit (Art. 12): Freie Wahl von Beruf und Ausbildungsstätte; Zwangsarbeit ist verboten.
  12. Eigentum (Art. 14): Eigentum ist geschützt – aber „Eigentum verpflichtet“, es soll auch dem Allgemeinwohl dienen.

Grenzen der Grundrechte

Grundrechte sind stark, aber nicht grenzenlos. Typische Grenzen:

Wichtig ist der Grundsatz: Ein Grundrecht darf in seinem Wesensgehalt nie angetastet werden (Art. 19 Absatz 2). Der Staat darf es einschränken, aber nicht aushöhlen.

Was sich nicht ändern lässt

Die Menschenwürde und die Grundsätze aus Artikel 20 sind durch die „Ewigkeitsklausel“ in Artikel 79 Absatz 3 geschützt. Selbst eine Zweidrittelmehrheit kann sie nicht abschaffen. Darum ist im Test auch die Antwort klar, wenn eine Partei die Pressefreiheit abschaffen will: Das geht nicht, weil sie ein Grundrecht ist.

Wehrhafte Demokratie

Wer Grundrechte nutzt, um die freiheitliche demokratische Grundordnung zu bekämpfen, kann sie nach Artikel 18 verwirken – darüber entscheidet nur das Bundesverfassungsgericht. Parteien, die eine Diktatur errichten wollen, sind verfassungswidrig und können verboten werden (Art. 21). Dieses Konzept heißt „wehrhafte“ oder „streitbare“ Demokratie und ist eine Lehre aus dem Ende der Weimarer Republik. Hintergründe dazu in Nationalsozialismus und Erinnerungskultur.

Für die Einbürgerung bekennst du dich genau zu dieser Ordnung – siehe Bekenntnis zur FDGO.

Lerntipps für den Test

Häufige Fragen

Gelten die Grundrechte auch für Ausländer?

Die meisten ja, zum Beispiel Menschenwürde, Gleichheit, Glaubens- und Meinungsfreiheit. Einige, etwa Versammlungs- oder Berufsfreiheit, sind im Grundgesetz als Deutschenrechte formuliert; für Ausländer gelten hier einfache Gesetze und EU-Recht.

Welches Grundrecht gilt nur für Ausländer?

Das Asylrecht nach Artikel 16a. Politisch Verfolgte genießen Asyl – das kann logischerweise nur für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit gelten.

Kann ein Grundrecht abgeschafft werden?

Die Menschenwürde und die Grundsätze aus Artikel 20 niemals. Andere Grundrechte könnten nur mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden, ihr Wesensgehalt muss aber erhalten bleiben.

Was kann ich tun, wenn der Staat meine Grundrechte verletzt?

Zuerst stehen dir die normalen Rechtswege offen, etwa Widerspruch und Klage vor Gericht. Wenn diese ausgeschöpft sind, kannst du Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.

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Informativer Artikel. Civio ist nicht mit staatlichen Stellen verbunden; prüfe die aktuellen Anforderungen immer beim BAMF (bamf.de) und deiner Einbürgerungsbehörde.