Gleichberechtigung in Deutschland – Familie, Ehe und Gesellschaft

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – so steht es in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das gilt in der Ehe, bei der Kindererziehung, im Beruf und gegenüber Behörden. Niemand darf zudem wegen Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität benachteiligt werden. Für die Einbürgerung ist das zentral: Wer die Gleichberechtigung von Mann und Frau durch sein Verhalten missachtet, kann nicht eingebürgert werden.

Was das Grundgesetz sagt

Artikel 3 enthält drei Ebenen:

  1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Absatz 1).
  2. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Absatz 2).
  3. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Absatz 3).

Für das Verhältnis zwischen Privatpersonen – etwa Arbeitgeber, Vermieter, Geschäfte – gilt zusätzlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Ein kurzer Blick zurück

Gleichberechtigung war nicht immer selbstverständlich:

Ehe und Partnerschaft

In Deutschland gilt:

Kinder und Erziehung

Die Erziehung der Kinder ist vor allem Aufgabe der Eltern – und zwar beider Elternteile gleichberechtigt. Dabei gelten klare Regeln:

Arbeit und Familie

Mehr zu Rechten im Job in Rechte bei der Arbeit.

Weitere Formen der Gleichbehandlung

Der Test enthält viele Fallbeispiele zu Diskriminierung:

In allen Fällen wird das Recht auf Gleichbehandlung verletzt. Wer so etwas erlebt, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden und Ansprüche nach dem AGG geltend machen.

Gleichberechtigung und Einbürgerung

Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz ist die Einbürgerung ausdrücklich ausgeschlossen, wenn jemand gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet ist oder durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet (§ 11 StAG). Das ist Teil des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung – siehe Bekenntnis zur FDGO. Wie das Grundgesetz die Grundrechte insgesamt schützt, liest du in Grundrechte in Deutschland.

Gleichberechtigung im Alltag: ein Beispiel

Karim und Leyla sind seit drei Jahren in Deutschland und erwarten ihr erstes Kind. Leyla möchte nach der Geburt bald wieder arbeiten, Karim nimmt dafür vier Monate Elternzeit. Beide beantragen Elterngeld bei der Elterngeldstelle. Leylas Arbeitgeber darf ihr während der Schwangerschaft nicht kündigen, und Karims Arbeitgeber muss die Elternzeit gewähren, wenn er sie rechtzeitig anmeldet. Ob Leyla oder Karim zu Hause bleibt, entscheiden allein die beiden – nicht der Staat, nicht die Familie.

Häufige Fragen

Darf eine Frau in Deutschland ohne Zustimmung ihres Mannes arbeiten?

Ja, selbstverständlich. Seit 1977 gibt es dafür auch keine gesetzliche Einschränkung mehr. Beide Ehepartner entscheiden selbst über ihre Berufstätigkeit.

Ist eine religiöse Trauung in Deutschland gültig?

Rechtlich gültig ist nur die Ehe vor dem Standesamt. Eine religiöse Trauung kannst du zusätzlich feiern, sie hat aber allein keine staatliche Wirkung.

Dürfen Eltern bestimmen, wen ihr erwachsenes Kind heiratet?

Nein. Ab 18 Jahren entscheidet jeder selbst über Partnerschaft und Ehe. Zwangsheirat ist in Deutschland eine Straftat.

Kann Missachtung der Gleichberechtigung die Einbürgerung verhindern?

Ja. Nach § 11 StAG ist die Einbürgerung ausgeschlossen, wenn jemand durch sein Verhalten zeigt, dass er die Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet, oder mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet ist.

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Informativer Artikel. Civio ist nicht mit staatlichen Stellen verbunden; prüfe die aktuellen Anforderungen immer beim BAMF (bamf.de) und deiner Einbürgerungsbehörde.